In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur freihält. Es wurde ursprünglich von dem Elektrotechnikspezialisten Bosch entwickelt und 2007 zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft. Das Europäische Patentamt in München hat dieses Schutzrecht im Jänner für gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung.
Nach dem Scheitern von Lizenzverhandlungen verlangte IPCom die gerichtliche Feststellung, dass Apple und HTC dieses Patent mit der Bosch-Bezeichnung #100A verletzen. Von Apple wurde darüber hinaus Schadenersatz im ungewöhnlich hohen Umfang von 1,57 Milliarden Euro verlangt.
Apple erleichtert, IPCom verwundert
Bei Apple war inoffiziell zu hören, dass die Entscheidung des Mannheimer Gerichts mit Freude und Erleichterung aufgenommen worden sei. Hingegen erklärte IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter: "Wir sind über die Abweisung der Schadenersatzklage gegen Apple mehr als verwundert." Mehrere Gerichte hätten zuvor anders entschieden. Das Europäische Patentamt, so Frohwitter weiter, habe "unsere Lesart des Patents, die wir auch dem LG Mannheim gegenüber dargelegt haben, ausdrücklich bestätigt".
"Die Urteile zeigen, dass es nicht einfach ist, solche Patente durchzusetzen", sagte der Patentexperte Florian Müller. Mit einer Berufung von IPCom wäre nun das Oberlandesgericht Karlsruhe am Zug. Die Handyhersteller können ihrerseits versuchen, das Patent vom Bundespatentgericht für unwirksam erklären zu lassen - dieses Gericht ist für die Geltung von Patenten in Deutschland zuständig.
Beispiellose Schadenersatzforderung
Die von IPCom geforderte Schadenersatzsumme ist beispiellos in den jahrelangen Patentstreitereien der Mobilfunkbranche. Den bisher höchsten Schadenersatz bekam Apple 2012 im kalifornischen Prozess gegen Samsung zugesprochen, nach einer Reduzierung sind es noch über 920 Millionen Dollar (aktuell 674 Millionen Euro). Das Verfahren geht aber ebenfalls noch durch die Instanzen.
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