Rache nach Kündigung

44-Jähriger schoss auf Ex-Chef: 3,5 Jahre Haft

Österreich
21.02.2014 18:21
Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist am Freitag ein 44-Jähriger am Wiener Straflandesgericht zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Weil der Iraner am 22. Mai 2013 von seinem Chef entlassen worden war, feuerte er am nächsten Tag mit einem Gewehr auf seinen ehemaligen Arbeitgeber. Dieser dürfte sein Leben nicht nur einer Ladehemmung der Waffe, sondern auch einem mutigen Angestellten verdanken, der den Angreifer mit einem Werkzeug niederschlug. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Iraner versuchte, vor Richter Friedrich Forsthuber seine Handlungen zu erklären und herunterzuspielen. Er habe seinen 51-jährigen Chef keineswegs töten, sondern "nur" verletzen wollen. Sein Arbeitgeber habe ihn wie einen Sklaven behandelt und unter anderem als "Kameltreiber" beschimpft. Dies wurde auch von einem Zeugen bestätigt, der ebenfalls dort gearbeitet hatte. Er zeichnete von dem Ex-Chef das Bild eines Rassisten mit rechtsradikalen Ansichten.

Der Ex-Chef wies im Prozess diese Vorwürfe aber entschieden zurück: "Ich habe viele Ausländer in der Firma, das kann nur eine Schutzbehauptung sein." Auch jener Arbeiter, der seinem Chef geholfen hatte, habe nie mitbekommen, dass der Beschuldigte ausländerfeindlich beschimpft oder sonst unkorrekt behandelt worden wäre. "Wenn ich geschimpft werde, bin ich am nächsten Tag weg", versicherte der Tschetschene.

Der Angeklagte schilderte vor Gericht von häufigen Problemen mit seinem Chef. Es sei häufig zu Auseinandersetzungen gekommen, die am 22. Mai eskalierten. Der Monteur durfte mit einem Firmenfahrzeug nach Arbeitsschluss nach Hause fahren und morgens wieder in die Firma. Doch als das zweite Auto defekt war, wurde jenes des Angeklagten dringend benötigt. Er sollte es in den neunten Wiener Gemeindebezirk bringen, was er jedoch verweigerte. Als der 51-Jährige das Firmenfahrzeug abholte, kam es zu einer Rangelei. Der Arbeitgeber fuhr daraufhin mit dem Auto davon - allerdings nicht ohne vorher den Mitarbeiter zu entlassen.

Waffe in Gitarrentasche versteckt
Der 44-Jährige wollte die Angelegenheit jedoch nicht auf sich beruhen lassen. In der Nacht schnitt er den Hals einer Gitarre ab, versteckte eine Winchester Kaliber .45 Colt in der Tasche und fuhr am 23. Mai an den Arbeitsplatz. Mit dabei: ein Taser, ein Messer und 50 Schuss Munition sowie Kabelbinder als Handschellenersatz.

Bei einer Aussprache mit dem Chef wollte er seine angeblichen Forderungen - unter anderem 20 Überstunden - geltend machen. Sein ehemaliger Arbeitgeber entgegnete jedoch lediglich, er möge sich "ans Salzamt wenden". Daraufhin holte der Iraner das vor dem Büro deponierte Gewehr und feuerte mit den Worten "Du bist ein Arschloch" auf sein Opfer, ein weiterer Schuss ging in die Decke.

Opfer: "Er kam mit der Waffe im Anschlag auf mich zu"
"Er kam mit der Waffe im Anschlag auf mich zu", schilderte der Ex-Chef des Angeklagten die dramatischen Sekunden des unerwarteten Angriffs. Dabei habe der 44-Jährige direkt auf seine Körpermitte gezielt. "Zeitgleich mit dem Blitz und dem Knall habe ich mich auf die Seite geworfen und einen Schlag gespürt."

Der 51-Jährige erlitt auf Höhe der dritten Rippe einen Durchschuss des Brustkorbs. Sein Leben dürfte er laut Staatsanwalt Bernd Schneider der Drehbewegung sowie einer Ladehemmung der Waffe verdanken. Nur aufgrund dieses Defekts lösten sich keine weiteren Schüsse. Ein Angestellter, der die Schüsse gehört hatte, lief ins Büro, warf reaktionsschnell zwei Werkzeuge auf den Angreifer und half seinem Chef bei der Flucht. Der Iraner blieb im Zimmer und ließ sich von der Polizei widerstandslos festnehmen.

Geschworene verwarfen Mordanklage
Staatsanwalt Bernd Schneider appellierte an die Geschworenen, bei ihren Beratungen ihren gesunden Menschenverstand zu benutzen: "Wenn ich mit einem Gewehr aus nächster Nähe jemanden in den Brustkorb schieße, gehe ich davon aus, dass derjenige stirbt." Die Verantwortung, dass dieser sein Opfer nur verletzen wollte, nehme er diesem nicht ab. Verteidiger Georg Morent hingegen meinte, sein unbescholtener Mandant, der "gequält und gekränkt" wurde, habe seinen Chef sicher nicht töten wollen.

Die Geschworenen verneinten mit drei zu fünf Stimmen den Mordversuch, bejahten hingegen die Eventualfrage einer absichtlichen schweren Körperverletzung. Der 44-Jährige nahm das Urteil sofort an, Staatsanwalt Bernd Schneider meldete Berufung an. Mildernd war vom Gericht die Unbescholtenheit des Angeklagten, sein reumütiges Geständnis bezüglich der Körperverletzung sowie seine Persönlichkeitsstörung gewertet worden. Erschwerend hingegen die Tathandlung mit dem Gewehr, das eine besonders hohe Gefährdung aufweise.

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