Die Angeklagte wird beschuldigt, als Mitglied einer Bande insgesamt 17 Menschen bestohlen zu haben. Um das Alter des Mädchens zu klären, erstellte die zahnmedizinische Sachverständige Martina Gredler ein Gutachten. Nachdem sie das Gebiss der kindlich wirkenden Angeklagten untersucht und zur Klärung der Altersfrage auch Studien verschiedener Autoren herangezogen hatte, stellte Gredler in der Verhandlung fest, dass das Mädchen "mindestens 17,8 Jahre alt sein muss".
Ausschlaggebend dafür: Ein Weisheitszahn, der bei dem Mädchen durchgebrochen sei und bereits die Kauebene erreicht habe. Sie könne "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass das Mädchen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat".
Angeklagte bleibt in U-Haft
Aus formalen Gründen konnte trotz der für das Gericht damit erwiesenen Strafmündigkeit nicht weiterverhandelt werden. Verteidiger Arno Pajek, der seine Mandantin im Rahmen seiner Verfahrenshilfe erst am Donnerstag zum ersten Mal gesehen hatte, bestand auf der gesetzlichen Vorbereitungszeit. Es wurde daher auf den 26. Februar vertagt. Bis dahin bleibt das Mädchen wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr in U-Haft.
Wie berichtet, hatte das Mädchen unmittelbar nach der Festnahme erklärt, 13 Jahre alt zu sein. Ein gemeinsam mit der Angeklagten festgenommener Bub war am vergangenen Freitag freigesprochen worden, weil ihn der Richter im Zweifel für unter 14 und damit unmündig hielt. Der Bursch tauchte unmittelbar nach seiner Enthaftung unter und ist seither als abgängig gemeldet.
Er und das Mädchen sollen einer mindestens 72 Personen umfassenden "Kinderbande" angehören, gegen welche die Staatsanwaltschaft Wien seit eineinhalb Jahren ermittelt. Einige Verfahren gegen Verdächtige wurden bereits eingestellt, weil die Anklagebehörde den Betreffenden Unmündigkeit zuerkannte. Andere wurden schon erstinstanzlich erledigt.
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