Promi-Einbürgerungen

Netrebko stellt klar: Lebensmittelpunkt in Wien

Österreich
06.02.2014 12:16
Diese Woche ist ein Regierungsentwurf bekannt geworden, der Kriterien für Promi-Einbürgerungen festlegt. Auch mit diesen wird es u.a Stars aus der Kulturszene sowie Sportlern möglich sein, ohne längere Wartefristen zum österreichischen Pass zu kommen. Schon vor Jahren diesen Weg eingeschlagen hat Sopranistin Anna Netrebko, die aber nach Berichten, wonach sie nicht in Österreich lebe, am Donnerstag darauf pochte, dass ihr Lebensmittelpunkt tatsächlich in Wien sei.

Ihr Management hielt in einem Statement fest, dass die russisch-stämmige Sängerin zwei Wohnungen in Wien habe. Daher sei Wien auch bei ihren Europa-Engagements - in diesem Frühling sind unter anderem Auftritte in der Schweiz, Spanien, Deutschland und Frankreich geplant - ihre permanente Basis.

Netrebko in Österreich, "wann immer sie kann"
Wann immer sie könne, fliege sie zwischen ihren Auftritten nach Österreich, teilte ihr Management weiter mit. In ihrer Wahlheimat sind heuer Auftritte in Wien und im Rahmen der Salzburger Festspiele vorgesehen. Netrebko verfügt allerdings auch über eine Wohnung in New York. Diese nutzt sie nach Angaben ihres Managements bei Auftritten an der Metropolitan Opera.

Die Einbürgerung der Sopranistin war nicht unumstritten. Denn sie ist – berufsbedingt - oft außer Landes und verfügte bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft über keine größeren Deutschkenntnisse. Letzteres gilt auch als Manko bei der Einbürgerung diverser Sportler oder Wirtschaftstreibender, da Normalbürger sehr wohl ein gewisses Sprachniveau nachweisen müssen, ehe sie zum österreichischen Pass kommen.

Promis brauchen weiterhin keine Deutschkenntnisse
An dieser grundsätzlichen bevorzugten Stellung für prominente oder potente Einbürgerungswillige wird sich auch durch den Kriterienkatalog, der demnächst im Ministerrat beschlossen werden soll, nichts ändern. Wer eine besondere Leistung im Sinne der aufgelisteten Kriterien nachweist, kann auch ohne Deutschkenntnisse Staatsbürger werden.

Netrebko würde jedenfalls auch heute die Kriterien erfüllen, die von Kulturschaffenden verlangt werden sollen. Denn sowohl das Kriterium, dass "die herausragende künstlerische Leistung des Einzelnen" Publikum anziehen muss als auch jenes, wonach die künstlerische Einzelleistung einen wesentlichen Beitrag zum Kunstgeschehen Österreichs darstellen soll, ist problemlos auf die Sopranistin anzuwenden.

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