Neue Kriterien

Weiter Streit um Grundversorgung von Asylwerbern

Österreich
05.02.2014 15:55
Für die Grundversorgung von Asylwerbern sollen künftig einheitliche Kriterien gelten. Einen entsprechenden Katalog haben Bund und Länder auf Beamtenebene ausgearbeitet. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch mühsam, denn Wien und das Burgenland beharren auf einem politischen Beschluss bzw. sehen noch Verbesserungsbedarf. Das Innenministerium zeigt sich verwundert.

Im Ö1-"Morgenjournal" am Mittwoch betonte Ministeriumssprecher Karlheinz Grundböck, dass sich die Bundeseinrichtungen - also z. B. die Erstaufnahmezentren in Traiskirchen (Bild) und Thalham oder sonstige Unterkünfte wie etwa in Bad Kreuzen und Reichenau - selbst dazu verpflichtet haben, die Kriterien einzuhalten. Dass Wien und das Burgenland nicht mittun, versteht man im Innenressort nicht.

Wie Grundböck erklärte, sei der Koordinationsrat, in dem die Kriterien ausgearbeitet wurden, jenes Gremium, dem Bund und Länder angehörten. Insofern ist man im Ministerium der Meinung, dass dessen Beschlüsse sehr wohl verbindlichen Charakter haben können. Immerhin habe man auch bei der Erhöhung der Grundversorgung auf dieser Ebene Ergebnisse erzielt.

Wien und Burgenland wollen Änderungen
In jenen zwei Ländern, die dem Kriterienkatalog vorerst keine Zustimmung geben, sieht man die Sache anders. Es handle sich dabei allerdings um keine inhaltliche, sondern um eine formale Frage, hieß es am Mittwoch aus dem Büro des burgenländischen SP-Soziallandesrats Peter Rezar. Ähnliches hört man in Wien, wo man den Katalog an sich schon entscheidungsreif sieht, aber darauf pocht, dass es dazu einen Beschluss der Landesflüchtlingsreferenten bzw. der Länderparlamente brauche.

Noch dazu missfällt Peter Hacker, Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien, auch inhaltlich einiges. Beispielsweise wird von ihm darauf hingewiesen, dass die Kriterien nur für künftige Quartiere gelten sollen, womit sich für jene, die bereits jetzt in Einrichtungen der Grundversorgung untergebracht sind, nichts ändern werde. Zudem sind für Hacker auch Passagen wie jene, dass eine Sanitäreinrichtung für zehn Erwachsene reichen soll oder dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Warmwasser erforderlich ist, nicht der Weisheit letzter Schluss.

Daher erwartet Hacker nun weitere Diskussionen, um eine verbindliche Richtlinie ohne Konjunktive zusammenzubringen. Dies sollte dann auf politischer Ebene beschlossen werden, wohl von den Landesflüchtlingsreferenten, allenfalls auch gesetzlich. In Abrede gestellt wird von Hacker, dass sich Wien vor den im Koordinationsrat erarbeiteten Kriterien drücken wolle. Denn diese würden von den Wiener Einrichtungen längst erfüllt, habe man doch schon einen entsprechenden Katalog bei der Ausschreibung für Unterkünfte festgelegt.

Recherchen zeigten bedenkliche Zustände
An sich gab es bis jetzt keine fixe bundesweit geltende Regelung für Kriterien, wie die Unterbringung von Flüchtlingen aussehen soll. Den Menschenrechten mussten sie entsprechen, das war es dann im Wesentlichen aber auch schon. Erst vor wenigen Monaten hatte eine Prüfung der Recherche-Plattform dossier.at ergeben, dass in etlichen Unterkünften bedenkliche Zustände herrschen, etwa gröberer Schimmelbefall, kaputte Einrichtung oder auch Strom-Rationierungen für die Flüchtlinge.

Katalog beinhaltet zahlreiche Vorgaben
Künftig soll vieles besser werden, auch wenn die Kriterien nicht gerade feudale Unterkünfte nötig machen. So genügt es, für zehn Personen eine WC-Anlage und eine Dusche zur Verfügung zu stellen. Zimmer für alleinstehende Personen werden mit maximal fünf Personen belegt. Für eine Person sind acht Quadratmeter vorzusehen, für jede weitere vier. Bei der Zuteilung der Räume soll auf ethnische, sprachliche und religiöse Unterschiede sowie auf Familieneinheiten Bedacht genommen werden. Gemeinschaftsflächen sollen "nach Möglichkeit" zur Verfügung gestellt werden - einer der von Hacker kritisierten Konjunktive.

Schimmelbefall hat beseitigt zu werden, Brandschutzvorschriften sind von Quartiergeber und Bewohner zu respektieren. Geheizt werden muss "angemessen", in der Nacht darf der Quartiergeber die Temperatur senken. Warmwasser ist von 6 bis 22 Uhr zur Verfügung zu stellen. Angeboten werden müssen eine Waschmaschine oder Jetons für einen nahe gelegenen Waschsalon. Bei einer "Vollversorgung" müssen drei Mahlzeiten kredenzt werden, eine davon warm. Ferner ist ausreichende, abwechslungsreiche und ausgewogene Kost vorgeschrieben. Auf religiös bedingte Essgewohnheiten ist ebenso Rücksicht zu nehmen wie auf Vegetarier und Veganer.

Um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen, sind die "Vermieter" befugt, die Räumlichkeiten dahingehend wöchentlich zu überprüfen. Was den Ort der Unterkunft angeht, legt man künftig darauf Wert, dass die Unterbringung nicht allzu abgeschieden liegt. Wörtlich heißt es: "Bei der Standortwahl ist auf die Erreichbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Einrichtungen für den täglichen Bedarf Bedacht zu nehmen."

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