Mikl-Leitner-Entwurf

Strengere Kriterien für Promi-Einbürgerungen

Österreich
04.02.2014 13:47
Mit dem lange erwarteten Kriterienkatalog für sogenannte Promi-Einbürgerungen wird es ernst. Ein am Dienstag publik gewordener Entwurf listet Voraussetzungen im künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich auf, die Anlass für eine vorzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sein können. Einbürgerungen wegen außerordentlicher Leistungen werden seit Langem kritisiert, da die Umstände oft nicht nachvollziehbar erscheinen.

Bei den wirtschaftlichen Leistungen werden nun unter anderem Inhaber von Firmen oder Personen in leitender Funktion als mögliche Zielgruppe für schnelle Einbürgerungen genannt. Von Vorteil ist weiters, wenn die Person in einem relevanten Ausmaß zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen beiträgt. Ebenfalls gewürdigt werden bereits getätigte Investitionen. Bloße Geldflüsse würden jedoch nicht ausreichen, wird in dem Entwurf festgehalten. Günstig ist hingegen, wenn das Unternehmen auch im Ausland bekannt ist.

Im Bereich der Wissenschaft wird etwa angeführt, dass die Person hohe Reputation in der wissenschaftlichen Gemeinschaft bzw. internationalen Bekanntheitsgrad hat oder wissenschaftliche Tätigkeit auf Gebieten betreibt, die noch nicht erschlossen sind. Auch Lehrtätigkeit an österreichischen Hochschulen kann den Weg zur Staatsbürgerschaft ebnen.

Sportler für Nationalteam willkommen
Bei Sportlern wird unter anderem darauf abgestellt, dass diese in einem österreichischen Nationalteam tätig werden wollen. Zudem sollte absehbar sein, dass der Sportler seine Karriere noch eine Weile fortsetzt. Bis zur Verleihung sollte er seine Leistungen schon zumindest ein Jahr in Österreich erbracht haben, und es sollte keinen Österreicher geben, der den Sport auf demselben Niveau ausübt.

Im Antrag wird weiters festgehalten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen "dem besonderen Interesse der Republik im besonderen Maße dienen" müsse. Das bedeutet, dass eine Person keinesfalls "ehrenhalber", sondern lediglich wegen der von ihr erbrachten und noch zu erwartenden Leistungen im Interesse Österreichs eingebürgert werden kann. Der Entwurf von VP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner soll demnächst im Ministerrat beschlossen werden - eine Einigung mit der SPÖ vorausgesetzt.

Einbürgerung von Netrebko wirbelte viel Staub auf
Ein besonders umstrittener Fall war in der Vergangenheit die Einbürgerung der russischen Operndiva Anna Netrebko, die weder Deutsch spricht noch in Österreich lebt. Allerdings hätte der Weltstar wohl auch künftig Chancen auf den Pass. Denn im Bereich der künstlerischen Leistungen wird als Kriterium unter anderem festgehalten, dass "die herausragende künstlerische Leistung des Einzelnen Publikum anzieht". Außerdem soll die künstlerische Leistung einen wesentlichen Beitrag zum Kunstgeschehen Österreichs darstellen.

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