Betriebsrat sagt Ja

Eingriffe in bestehende Nationalbank-Pensionen fix

Österreich
31.01.2014 14:10
Die Nationalbank-Spitze hat sich mit dem Betriebsrat über Eingriffe in die Pensionen für aktive Mitarbeiter der alten Dienstrechte I und II geeinigt. Die Reformvorschläge beinhalten eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters sowie der Beiträge, Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt und den Entfall des Sterbequartals, teilte die OeNB am Freitag mit.

Die OeNB-Spitzenmanager, Präsident Claus Raidl und Gouverneur Ewald Nowotny, gehen weiters davon aus, dass bestehende und zukünftige OeNB-Betriebspensionen den Pensionssicherungsbeiträgen des geplanten Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes unterliegen werden. Die Regierung plant bekanntlich die Kürzung hoher Sonderpensionen um fünf bis zu 25 Prozent - je nach Höhe der Pension.

Die Eingriffe seien "massiv", würden aber die Gebote des Vertrauensgrundsatzes und der Sachlichkeit berücksichtigen, so die Nationalbank. Die Reformen seien ein "in unserer Zeit notwendiger und wichtiger Beitrag zur Solidarität". Die OeNB werde nun den internen Reformprozess konsequent umsetzen und die dafür notwendigen dienstrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Betriebsrat glaubt an Solidarität der Belegschaft
Die Nationalbank hält weiters fest, dass "auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien und im Sinne des Respekts vor der Verfassung vermieden werden sollte, dass Einzelregelungen der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes entzogen werden". Der OeNB-Zentralbetriebsrat unterstütze den Reformprozess, so dessen Vorsitzender Robert Kocmich. Er sei optimistisch, "dass sich die betroffene Belegschaft in Kenntnis der Sachlage solidarisch zeigen wird".

Nach wie vor sei der Betriebsrat aber der Meinung, dass ein Verfassungsgesetz zur Regelung der Pensionsrechte einzelner Arbeitnehmergruppen demokratiepolitisch abzulehnen ist. "Es ist jedoch ein großer Unterschied, etwas vertragswidrig aufgezwungen zu bekommen, oder aus eigenen Stücken Schritte zu setzen", so Kocmich. Die vom Betriebsrat geführte Klage gegen den mit Jahresbeginn 2013 eingeführten gesetzlichen "Solidarbeitrag" werde aufgrund des gesetzlichen Eingriffs in privatrechtliche Einzeldienstverträge von Arbeitnehmern einer Aktiengesellschaft geführt und nicht, weil ein Solidarbeitrag in schweren Zeiten nicht zumutbar wäre, so Kocmich.

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