"Hat mich verletzt"

Freundin erstochen: Vier Jahre Haft für 16-Jährige

Österreich
29.01.2014 19:18
Eine 16-Jährige ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Teenager war Ende Mai 2013 mit seiner besten Freundin in Streit geraten, da das Opfer eine Beziehung mit dem Ex-Freund der Angeklagten angefangen hatte. Die Beschuldigte griff zum Messer und versetzte dem Mädchen damit einen tödlichen Stich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schon zwei Wochen vor der blutigen Tat hatte die spätere Angeklagte auf Facebook gepostet: "Beste Freundin hängt mit Ex herum. [...] Leben oder Tod??? Auf was tippt ihr?" Als ein Facebook-Freund darauf mit "Tooot?" reagierte, erwiderte sie diesem: "Jackpot! Der Gewinner kriegt sie von mir tot geschenkt. Na Spaß."

Angeklagte: "Sie hat mich erniedrigt. Sie hat mich verletzt"
Am Morgen des 29. Mai 2013 kam es dann in der Wohnung eines Bekannten im Wiener Bezirk Favoriten zu einem heftigen Streit zwischen dem damals noch 15-jährigen Teenager – er hatte zu diesem Zeitpunkt zwischen 1,2 und zwei Promille Alkohol im Blut, zudem am Vorabend Drogen konsumiert - und seiner 16-jährigen Freundin. "Sie hat mich erniedrigt. Sie hat mich verletzt", berichtete die Angeklagte vor Gericht. "Sie (die Angeklagte, Anm.) war rasend eifersüchtig und gekränkt", erklärte Staatsanwältin Isabelle Papp.

Die Auseinandersetzung eskalierte, die Schulabbrecherin nahm ein Messer mit einer 16 Zentimeter langen Klinge und stach damit auf ihre beste Freundin ein. Der Stich fiel derart heftig aus, dass die Klinge 13 Zentimeter tief in den Körper der 16-Jährigen eindrang und deren Herz traf. Das Mädchen hatte keine Überlebenschance - es starb trotz Not-OP später im Spital.

"Jetzt komme ich in den Häf'n"
"Ich hab' mich so gehasst in dem Moment. Ich wollte, dass sie wieder lebt", erklärte die Angeklagte dem Richter. Sie habe noch versucht, ihre beste Freundin mittels Mund-zu-Mund-Beatmen zu reanimieren - ihre Bemühungen waren jedoch vergebens. "Ich weiß nur noch, wie sie die Augen verdreht hat. Sie hat vibriert", erklärte die Beschuldigte. Nur Minuten nach der tödlichen Attacke loggte sich der Teenager auf Facebook ein und postete folgende Nachricht: "Es tut mir leid. Jetzt komme ich in den Häf'n. Jetzt habe ich meine beste Freundin abgestochen."

Vor Gericht bekannte sich die Jugendliche der Tat schuldig. Wie ihr Verteidiger Lennart Binder deutlich machte, kam dies allerdings keinem Geständnis im Sinn der Anklage gleich. "Sie war vollgepumpt mit Drogen und nicht in der Lage, das Unrecht ihrer Tat einzusehen", sagte der Anwalt. Ein chemisches Gutachten habe bestätigt, dass seine Mandantin am Vorabend die synthetische Droge Methylethcathinon konsumiert hatte. Zum Zeitpunkt der Tat war der angeklagte Teenager jedenfalls zurechnungsfähig, wie ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte.

Kein Tötungsvorsatz beim Zustechen
Die Mordanklage wurde von den acht Laienrichtern mit dem knappest möglichen Ergebnis - nämlich mit 4:4 Stimmen - verworfen. Die Geschworenen gingen mit 7:1 Stimmen davon aus, dass es der Angeklagten zwar gezielt darauf ankam, ihre beste Freundin schwer zu verletzen, Tötungsvorsatz habe sie beim Zustechen aber keinen gehabt.

Die Angehörigen des ums Leben gekommenen Mädchens bekamen nur einen Teil ihrer geltend gemachten Ansprüche zugesprochen: Neben den Begräbniskosten von 4.390 Euro erhielten Vater, Mutter und Schwester jeweils ein Trauerschmerzensgeld von 5.000 Euro zugestanden. Mit den darüber hinausgehenden Beträgen - die Eltern hatten je 20.000 Euro, die Schwester 15.000 Euro verlangt - wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Während die 16-Jährige das Urteil nach Beratung mit ihrem Verteidiger annahm, legte die Staatsanwältin unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

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