Schon Hunderte Fälle
Arbeiter in Katar: Schwer verletzt, alleingelassen
In einem Bericht zum Thema im November hielt Amnesty International fest, dass Arbeitgeber meist hohe Hürden errichteten, um ausländischen Beschäftigten den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erschweren. Dabei gab der Chef der Traumatologie und Intensivmedizin des Hamad-Spitals in Katar schon im Februar 2013 an, zehn Prozent jener Arbeiter, die aus großer Höhe von Baustellen fallen, würden bleibende Behinderungen davontragen.
Ein neues Gesetz, das die Krankenversicherung von Gastarbeitern verbessern soll, wird erst 2016 wirksam. So müssten zum Teil schwer verletzte ausländische Arbeiter weiterhin gewaltige Summen für ihre medizinische Versorgung ausgeben - Geld, das die allermeisten Betroffenen nicht haben.
Keine medizinische Versorgung in Katar
Die nepalesische Hilfsorganisation Pravasi Nepali Co-Ordination Commission (PNCC) schlägt deshalb nun einmal mehr Alarm, wie der "Guardian" berichtet. Die Fälle würden sich häufen. Bisher seien allein zwischen 200 und 300 nepalesische Arbeiter in Katar querschnittgelähmt worden, aber nach Nepal zurückgeschickt und erst dort medizinisch ordentlich versorgt worden, so die PNCC.
Gestrandet in Katar oder hilflos in der Heimat
Schließlich seien die Firmen, die die Arbeiter beschäftigten, urplötzlich nicht mehr zu erreichen, wenn es um Verletzungen gehe. Die Betroffenen selbst aber hätten meist kein Geld, um in Katar hohe Krankenhausrechnungen zu begleichen. Zudem fehlten vielen Migranten Ein- und Ausreisedokumente, sodass sie mit Behinderung, aber ohne medizinische Versorgung im Land strandeten. Und selbst die, die es zurück nach Hause schafften, stünden vor unlösbaren Problemen: Sie könnten schließlich ihre Familien nicht mehr versorgen, Zahlungen für erlittene Behinderungen gebe es nicht.
Selbst Verletzungen, die keine Querschnittlähmung nach sich ziehen, seien für ausländische Arbeiter eine Katastrophe: Sie dürfen dem "Kafala" genannten System in Katar nach weder den Job noch den Arbeitgeber wechseln - egal, welche Behinderung sie davongetragen haben und ob sie ihre ursprüngliche Stelle noch ausfüllen können.
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