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Die Magistratsabteilung 48 kümmert sich nur um städtische Straßen, für das Autobahnen- und Schnellstraßennetz ist die Asfinag zuständig. Gehsteige wiederum sind Angelegenheit der Liegenschaftseigentümer.
In der Zeit von 6 bis 22 Uhr müssen die öffentlichen Gehwege von Schnee geräumt sein und bei Glatteis bestreut werden, wobei mindestens zwei Drittel des Gehweges, jedenfalls aber 1,5 Meter, von Eis und Schnee frei sein müssen, informierte das Büro von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
Den Öffis dürfte der bescheidene Wintereinbruch einstweilen keine Schwierigkeiten bereiten. Laut Wiener Linien gab es bisher keinerlei Behinderungen.
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