Im Ausgangsfall hatte Nintendo im italienischen Mailand geklagt, weil der Hersteller PC Box Zusatzgeräte vertreibt, mit denen Filme, Videos und MP3-Dateien von unabhängigen Herstellern auf den Konsolen abgespielt werden können. Mit den Zusatzgeräten werden Schutzkodierungen umgangen und deaktiviert - generell blockiert der Hersteller alle nicht von ihm stammenden Programme.
Laut EuGH dürfen Codierungen in Spielkonsolen zwar das Urheberrecht der Spielehersteller schützen. Dieser Schutz muss aber "verhältnismäßig" sein und darf sich nur auf eine "rechtswidrige" Nutzung beziehen.
Die Richter in Mailand müssen nun nach Vorgabe aus Luxemburg prüfen, ob es technische Möglichkeiten gibt, die die Nutzung unabhängiger Software ermöglicht und das Abspielen von Raubkopien zugleich verhindert.
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