Zu dem Brand war es am 10. Mai 2012 bei Flämmarbeiten im Dachbereich der Großbaustelle in der Südportalstraße gekommen. Die Männer - denen vorgeworfen wurde, das Feuer ausgelöst zu haben - erklärten sich sofort mit der Diversion einverstanden: Der eine Beschuldigte - er war als Vorarbeiter tätig - muss eine Geldstrafe von 600 Euro bezahlen und sich in den kommenden zwei Jahren wohl verhalten. Falls er sich innerhalb dieser Frist nichts zuschulden kommen lässt, ist die Sache für ihn endgültig erledigt.
Bei dem zweiten Angeklagten - ein mittlerweile einkommensloser Ungar - wurde hingegen eine Buße von 50 Euro festgelegt. Auf seine Erklärung, dass er das Geld derzeit nicht habe, überließ ihm eine im Publikum anwesende Journalistin eine 50-Euro-Note, die der 50-Jährige umgehend noch im Gerichtsgebäude auf das Konto der Justiz einbezahlte.
Verstoß gegen Sorgfaltspflicht
Den beiden Männern war laut Richterin am Ende des Beweisverfahrens ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nachgewiesen worden. So sei der ungarische Bauarbeiter, der mit der Flämmpistole hantiert hatte, dem in seiner Nähe befindlichen Dämmmaterial zu nahe gekommen. Daraufhin habe sich das Material entzündet.
Der Vorarbeiter und Polier, der für die Überwachung der Baustelle verantwortlich war, habe hingegen einen mehrmaligen Verstoß gegen die Brandschutzbestimmungen zugelassen.
Aufgrund ihrer Unbescholtenheit sowie des Umstands, dass ein Fahrlässigkeits- und kein Vorsatzdelikt gegeben war, entgingen die beiden Männer einem Schuldspruch und damit einem Eintrag im Strafregister.
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