Prozess um WU-Brand

Journalistin bezahlt Geldstrafe für Beschuldigten

Österreich
22.01.2014 13:06
Wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst im Zusammenhang mit dem spektakulären Großbrand auf der Baustelle der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) haben sich am Dienstag im Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt zwei Bauarbeiter verantworten müssen. Das Strafverfahren endete mit einer Diversion. Einem der beiden Männer wurde eine Geldstrafe von 50 Euro aufgebrummt. Da er beteuerte, diese Summe nicht begleichen zu können, sprang kurzerhand eine im Gerichtsaal anwesende Journalistin ein und steckte dem Ungarn den benötigten Schein zu.

Zu dem Brand war es am 10. Mai 2012 bei Flämmarbeiten im Dachbereich der Großbaustelle in der Südportalstraße gekommen. Die Männer - denen vorgeworfen wurde, das Feuer ausgelöst zu haben - erklärten sich sofort mit der Diversion einverstanden: Der eine Beschuldigte - er war als Vorarbeiter tätig - muss eine Geldstrafe von 600 Euro bezahlen und sich in den kommenden zwei Jahren wohl verhalten. Falls er sich innerhalb dieser Frist nichts zuschulden kommen lässt, ist die Sache für ihn endgültig erledigt.

Bei dem zweiten Angeklagten - ein mittlerweile einkommensloser Ungar - wurde hingegen eine Buße von 50 Euro festgelegt. Auf seine Erklärung, dass er das Geld derzeit nicht habe, überließ ihm eine im Publikum anwesende Journalistin eine 50-Euro-Note, die der 50-Jährige umgehend noch im Gerichtsgebäude auf das Konto der Justiz einbezahlte.

Verstoß gegen Sorgfaltspflicht
Den beiden Männern war laut Richterin am Ende des Beweisverfahrens ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nachgewiesen worden. So sei der ungarische Bauarbeiter, der mit der Flämmpistole hantiert hatte, dem in seiner Nähe befindlichen Dämmmaterial zu nahe gekommen. Daraufhin habe sich das Material entzündet.

Der Vorarbeiter und Polier, der für die Überwachung der Baustelle verantwortlich war, habe hingegen einen mehrmaligen Verstoß gegen die Brandschutzbestimmungen zugelassen.

Aufgrund ihrer Unbescholtenheit sowie des Umstands, dass ein Fahrlässigkeits- und kein Vorsatzdelikt gegeben war, entgingen die beiden Männer einem Schuldspruch und damit einem Eintrag im Strafregister.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele