Verjährt!

Acht Jahre Freiheitsraub ist straffrei

Oberösterreich
02.12.2005 00:10
Amtsmissbrauch und Falschaussage - dafür blühten jenen Mordermittlern fünf Jahre Haft, die den schuldlosen Gmundner Peter Heidegger (31) für acht Jahre hinter Gitter gebracht hatten. Doch die Linzer Staatsanwaltschaft will die Salzburger Krimimalbeamten nicht anklagen: Der schlimme Fall sei verjährt, ein böser Vorsatz unbeweisbar.

„Reine Schlampereien und reine Erhebungspannen reichen nicht, eine bewusste Schädigungsabsicht nachzuweisen“, erklärt der Erste Oberstaatsanwalt Friedrich Hintersteininger. Er bestätigt, dass die Linzer Ankläger ihrem Wiener Ministerium vorgeschlagen haben, das Verfahren gegen die Ermittler einzustellen.

„So haben wir´s uns auch vorgstellt“, reagiert der Vater des Gmundener Exekutiv- und Justizopfers, das für acht geraubte Jahre 950.000 Euro Haftentschädigung bekommen hat, die längst fürs Prozessieren draufgegangen waren, verbittert. Es hat immerhin zehn Jahre gedauert, bis der zu 20 Jahren Haft verdonnerte Heidegger am 16. Mai 2003 endlich freigesprochen wurde.

Heißeste Spur nicht verfolgt
Und seine Belastungszeugen beschuldigt wurden: Jene sechs Ermittler, die im Mordfall Claudia Deubler (28) die heißeste Spur zum wichtigsten Hauptverdächtigen Tomi S. (damals 17) nicht verfolgten und die Aussagen des Augenzeugen Daniel N. (16) nicht ernst nahmen. Und jene zwei Pakistanis, die in allen Instanzen beschworen, dass sie Heidegger zur Tatzeit am Tatort gesehen hätten. Die folgenschweren Falschaussagen dieser beiden Ausländer sind aber noch nicht vom Richtertisch.

 

 

 

 

Foto: Joachim Maislinger

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