"Krone"-Ombudsfrau

Urheberrechte verletzt: 2.500 Euro Strafe für Foto

Ombudsfrau
21.01.2014 14:00
Einen Kardinalfehler hat Leser Robert A. im Internet begangen und mit einem fremden Foto für den Verkauf eines Rücklichtes für ein Luxusauto geworben. Der Urheber des Bildes wollte sich das nicht gefallen lassen und schickte über seinen Anwalt eine saftige Rechnung.

Eigentlich wollte Robert A. am Verkauf der Rücklichter verdienen. Für sein Inserat hat er im Internet nach einem passenden Foto gesucht und dieses auch gefunden. Verwenden hätte er es aber nicht dürfen – was Herr A. nicht wusste.

Umso überraschter war der Niederösterreicher über die Rechnung eines Grazer Rechtsanwaltes. Der forderte im Namen seines Mandanten, der der Urheber des verwendeten Fotos ist, saftige Beträge ein: 650 Euro Nutzungsentgelt für das Bild und Schadensersatz sowie rund 1.900 Euro für sein Honorar! "Der Urheber hat mich als Interessent angeschrieben und ist so an meine E-Mail-Adresse gekommen", schildert Herr A.

Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach davor gewarnt, fremde Bilder aus dem Internet für Inserate oder die eigene Webseite zu verwenden. "Der Urheber hat in diesem Fall Anspruch auf Unterlassung, Schadenersatz und Ersatz der Anwaltskosten", erklärt Piotr Luckos von der Schlichtungs- und Beratungsstelle "Internet Ombudsmann".

Er rät Betroffenen dazu, im Fall der Fälle über die Höhe der Forderung zu verhandeln und sich außergerichtlich zu einigen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele