Überraschende Wende

15-Jährige attackierte Mitschüler – kein Urteil

Österreich
17.01.2014 16:59
Ohne Urteil ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Leoben der Prozess gegen jene 15-jährige Steirerin beendet worden, die im letzten Mai einem Mitschüler ein Messer in den Bauch gerammt hatte. Die Einzelrichterin fühlte sich nicht zuständig, da ihrer Meinung nach der Verdacht in Richtung Mordversuch geht, angeklagt war aber absichtliche schwere Körperverletzung. Weder Staatsanwalt noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab, das Verfahren muss erneut aufgerollt werden.

Die Angeklagte war erst 14 Jahre alt, als sie in einer Pause in der Schule auf einen Burschen losging. Zuvor hatten die beiden dauernd Streit und beflegelten sich gegenseitig auf Facebook und anderen Plattformen. Im Mai 2013 nahm die Schülerin dann ein Jausenmesser in ihrer Tasche mit zum Unterricht und stach zu. Das Opfer wurde schwer verletzt, erholte sich aber rasch.

Die Schülerin wurde zunächst wegen des Verdachts auf versuchten Mord drei Monate in Untersuchungshaft genommen, anschließend aber doch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt.

Angeklagte verweigerte Aussage
Beim Prozessauftakt im Dezember hatte die 15-Jährige erklärt, sie fühle sich nicht schuldig, konnte aber zur Tat wegen eines anhaltenden Weinkrampfes nichts weiter sagen. Die Verhandlung wurde abgebrochen, und für den zweiten Termin vorsorglich eine Psychiaterin bereitgestellt. Doch mit der Aussage wurde es wieder nichts, denn "sie fühlt sich nicht in der Lage, irgendetwas Konstruktives Vorfalls bedingt beizutragen", erklärte der Verteidiger. Die "Drucksituation" sei zu groß und könnte die Erinnerung beeinträchtigen, so der Anwalt.

Doch die Richterin wollte trotzdem wissen, ob die Beschuldigte, die jetzt in einer betreuten Jugend-WG lebt, regelmäßig in die Schule gehe. "So halb", kam die Antwort. Da konfrontierte sie die Vorsitzende mit einem Bericht der Jugendwohlfahrt, der wenig Gutes über die 15-Jährige enthielt.

Dort hieß es nämlich "alle Möglichkeiten außer einer Auslandsunterbringung sind ausgeschöpft", das Mädchen sei nach wie vor aggressiv - wie auch Facebook-Einträge aus jüngster Zeit bewiesen - lasse sich von niemandem etwas sagen und sei immer wieder abgängig. "Wissen Sie, wie so ein Auslandsaufenthalt abläuft? Da kommen Sie in die Wüste oder auf ein Schiff und müssen soziales Verhalten lernen", malte die Richterin der weinenden Angeklagten ihre Zukunft in deutlichen Farben aus.

Zeugenaussagen werfen kein gutes Licht auf 15-Jährige
Die Zeugenaussagen, die teilweise unter Ausschluss getätigt wurden, warfen zum Teil kein gutes Licht auf die Angeklagte. Ein ehemaliger Mitschüler gab an, die 15-Jährige habe zuerst das spätere Opfer provoziert, um dann plötzlich ein Messer aus dem Ärmel zu ziehen und zuzustechen.

Richterin fällt Unzuständigkeitsurteil
Nach dem Abschluss des Beweisverfahrens befand die Richterin, dass die Verdachtslage eher in Richtung Mordversuch gehe, was in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fallen würde. Sie fällte daher ein sogenanntes Unzuständigkeitsurteil. Staatsanwalt und Verteidiger können gegen diese Entscheidung berufen, sonst geht der Fall zurück und wird neu angeklagt.

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