OLG hebt Urteil auf

Klage gegen Admonter Patres und Stift ist zulässig

Österreich
16.01.2014 12:59
Der Berufung im Falle der zivilrechtlichen Klage eines ehemaligen Zöglings gegen zwei Admonter Patres und das Stift ist vom Oberlandesgericht Graz stattgegeben worden. Die Klage war in erster Instanz in Leoben wegen "Unzulässigkeit des Rechtsweges" zurückgewiesen worden, erklärte Rechtsanwalt Gerhard Hiebler am Donnerstag. Nun muss erneut verhandelt werden.

Das Oberlandesgericht hat am Mittwoch das angefochtene Urteil per Beschluss aufgehoben: "Die Rechtssache wird zur Verhandlung und Urteilsfällung an das Prozessgericht erster Instanz (entspricht dem Zivilgericht Leoben, Anm.) zurückverwiesen." Dieser Beschluss betrifft das Urteil im Falle des beklagten Benediktinerstifts Admont. Im Leobener Urteil hatte es geheißen, dass das Stift "nicht passiv legitimiert" sei.

Das Leobener Urteil sah bei den beiden beklagten Patres zudem eine "Unzulässigkeit des Rechtswegs", doch auch das wurde vom OLG verworfen. Sie sollen nun dem ehemaligen Zögling die Kosten für den Rekurs ersetzen.

Parteiische Haltung des Leobener Richters?
Die Plattform "Betroffene kirchlicher Gewalt" hatte die Aufhebung des "absurden Urteils" erwartet, sprach aber von einem "seltsamen Beigeschmack" und stellte eine mögliche parteiische Haltung des Leobener Richters in den Raum. Laut einem Sprecher der Plattform sei dieser "eigenen Angaben zufolge selbst Absolvent des Benediktinerstifts Seckau, einer Schwesternschule von Admont".

Ins Treffen geführt wurde auch noch ein Schreiben der Finanzprokuratur, wonach die "Patres bei der Erziehung der Schüler im Rahmen des Aufenthalts im Internat des Stiftes Admont nicht hoheitlich tätig waren". Das bedeute, so die Plattform, dass die Kirche und nicht die Republik Österreich verantwortlich waren.

Vorwurf der Gewaltausübung und Vergewaltigung
Der frühere Zögling hat nach Übergriffen in den 1960er-Jahren auf 410.000 Euro Schadenersatz geklagt, nachdem er bereits von der sogenannten Klasnic-Kommission 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zugesprochen bekommen hatte. Der frühere Schüler soll von den beiden Paters nach eigenen Angaben u.a. bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und auch mehrmals vergewaltigt worden sein. Laut Klage leide das Opfer noch heute an den Folgewirkungen wie etwa dauerhafte Verletzungen sowie teilweiser Hörverlust.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele