Schoko-Streit

Stiftung Warentest unterliegt Ritter Sport

Ausland
13.01.2014 16:54
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat sich im Streit um die Zutaten einer Nussschokolade gegen die deutsche Stiftung Warentest durchgesetzt. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest Bestand hat. Von einem fairen Test könne in diesem Fall nicht gesprochen werden, erklärte das Gericht.

Sollten die Prüfer in ihrem Schokoladentest erneut behaupten, dass die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein chemisch hergestelltes Vanillearoma enthalte, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Die Stiftung Warentest kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an. Denn in dem bisherigen Verfahren hätten weder der Schokoladenhersteller noch sein Aromenlieferant Symrise den tatsächlichen Herstellungsprozess des Vanillearomas offengelegt, teilte Stiftung Warentest in einer Stellungnahme mit. Bisher sei nur klar, dass Symrise das Aroma nicht selbst herstelle, sondern über Dritte beziehe. "Die Stiftung Warentest nimmt diese Entscheidung daher nicht hin", hieß es in einer Stellungnahme.

Freude bei Ritter Sport und Symrise
Bei Ritter Sport sorgte das Urteil für Erleichterung. "Die Entscheidung des Landgerichts hat wie erhofft für Verbrauchersicherheit gesorgt, die in den vergangenen Wochen durch das Vorgehen der Stiftung Warentest erheblich beeinträchtigt war", sagte Inhaber Alfred Ritter im baden-württembergischen Waldenbuch, wo das Unternehmen täglich rund 2,5 Millionen Tafeln Schokolade produziert.

Auch der Aromenlieferant Symrise begrüßte die Entscheidung: "Ritter Sport und Symrise haben die Natürlichkeit des eingesetzten Aromas dargelegt. Die Deklaration von Ritter Sport Voll-Nuss-Schokolade ist korrekt", erklärte das Unternehmen auf seiner Internetseite.

Streit um Bezeichnung "natürliches Aroma"
Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlicht hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung "natürliches Aroma" in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil sie den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. Das Gericht entschied aber nach einer stundenlangen Prüfung des Falls, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von einer Irreführung der Verbraucher und "mangelnder Verkehrsfähigkeit" der Schokolade gesprochen.

Ritter Sport hatte die Vorwürfe der Stiftung Warentest umgehend zurückgewiesen und vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erwirkt, einen chemisch hergestellten Aromastoff verwendet zu haben. Daraufhin musste die Stiftung Warentest die strittigen Passagen ihres Berichts zwar entfernen, zog aber ebenfalls vor Gericht und legte beim Landgericht München Einspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Mit diesem ist sie nun gescheitert.

Ritter Sport hatte dem Gericht versichert, dass es sich bei Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise berufen. Die Firma aus dem niedersächsischen Holzminden, die einen Milliardenumsatz mit Aromastoffen macht, legte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung ab, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei.

Piperonal kommt nach Angaben von Ritter Sport unter anderem in Blütenölen und Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vor. Ritter Sport setzt es in Minimengen in allen Schokoladen ein. "Das Aroma rundet den Geschmack der Schokolade ab", sagt ein Sprecher. Gegenstand des Schokoladentests war aber nur die Voll-Nuss-Schokolade, die für Ritter Sport die meistverkaufte Schokotafel ist. "Die Stiftung Warentest hat offensichtlich leichtfertig ein falsches Testresultat publiziert und damit massive negative Konsequenzen für Ritter Sport ausgelöst", kritisierte das Unternehmen, das seit Jahren damit wirbt, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden. Einige andere Schokoladenhersteller verwenden stattdessen das künstliche Aroma Vanillin.

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