Länder in Sorge

Brüssel legt Leitfaden gegen “Sozialtourismus” vor

Ausland
13.01.2014 13:57
Als Reaktion auf die teils heftigen Debatten innerhalb der EU-Staaten zum Thema "Sozialtourismus" hat die EU-Kommission am Montag Leitlinien vorgelegt, mit denen die Länder die umstrittene Frage von Sozialleistungsansprüchen für EU-Ausländer klären sollen. Jegliche Einmischung in die Sozialsysteme der Mitgliedsstaaten verbat sich der freiheitliche Spitzenkandidat für die EU-Wahl, Andreas Mölzer, in einer Reaktion auf den Leitfaden der Kommission.

Der zuständige EU-Sozialkommissar Laszlo Andor legte am Montag in Brüssel einen Kriterienkatalog zur "Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts für die Zwecke der sozialen Sicherheit" vor. Dieser beinhalte keine neuen Regeln, sondern diene den EU-Staaten lediglich zur Information über die bereits beschlossenen EU-Bestimmungen, betonte Andor.

EU streicht positive Effekte der Arbeitsmigration hervor
Der aus Ungarn stammende EU-Kommissar ging auch auf die aktuellen Debatten um "Sozialtourismus" in Großbritannien und Deutschland ein. Studien würden zeigen, dass die Arbeitsmigranten die Volkswirtschaften in den Gastländern unterstützten und dort den Menschen keine Jobs wegnehmen würden, so Andor. Sie würden mehr an Steuern und Sozialversicherung in den Gastländern zahlen, als sie von diesen bekommen.

Im Hinblick auf Großbritannien, wo die Regierung den Bezug von Sozialleistungen für arme EU-Einwanderer erschweren will, sagte der Kommissar: "Wir schließen jegliche Änderung aus, die diskriminierend in Hinblick auf die Nationalität wäre." Andor betonte auch, er sehe keine Gefahr, dass in der EU der Konsens zu dem fundamentalen Prinzip der Personenfreizügigkeit zusammenbreche. Alle Seiten müssten die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anerkennen. Ansonsten könnte die EU-Kommission auch Geldstrafen gegen die betreffenden Staaten durchsetzen, drohte der Ungar in Richtung London.

Andor: "Viele Missverständnisse in Deutschland"
Zur Debatte in Deutschland sagte der EU-Kommissar, die Forderungen der EU-Kommission seien in der öffentlichen Diskussion (siehe Story in der Infobox) nicht korrekt wiedergegeben worden, es habe "viele Missverständnisse" gegeben. Es sei nicht wahr, dass Brüssel Druck mache, damit Sozialleistungen für alle arbeitslosen EU-Ausländer gezahlt werden. Die Kommission habe in einem entsprechenden EuGH-Verfahren aber verlangt, dass nach drei Monaten eine Neubewertung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes stattfinde.

Nach Angaben der Kommission haben Beschäftigte und selbstständig Erwerbstätige in dem Land Anspruch auf Sozialleistungen, in dem sie arbeiten. Nicht erwerbstätige Personen wie Pensionisten und Studenten sind in dem EU-Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts anspruchsberechtigt. Der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ist demnach auch wichtig für Personen, die in mehr als einem EU-Staat erwerbstätig sind.

Von den Behörden zu berücksichtigen sind laut dem Brüsseler Leitfaden dabei vor allem die folgenden Kriterien: familiäre Verhältnisse und familiäre Bindungen, die Dauer und Kontinuität des Aufenthalts im Gastland, die Art der Erwerbstätigkeit, die Ausübung einer nicht bezahlten Tätigkeit, im Falle von Studierenden ihre Einkommensquelle, die Wohnsituation, der steuerliche Wohnsitz, die Gründe für den Wohnortwechsel und der Wille der Person, wie er sich aus sämtlichen Umständen erkennen lasse.

Mölzer fordert Maßnahmen gegen "Sozialtourismus"
Mölzer forderte in einer Aussendung, die EU-Kommission habe sich nicht in die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten einzumischen. Wenn der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer meine, "die Vorschläge der EU-Kommission gefährdeten die Zustimmung der Bürger zur europäischen Idee, dann hat er vollkommen recht". Es brauche "Maßnahmen gegen den Sozialtourismus, etwa in Form von Wartefristen für EU-Ausländer", so Mölzer.

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