Mit Familie im Pkw

Absichtlich Autounfall gebaut – Grazer eingewiesen

Österreich
08.01.2014 13:05
Ein Grazer hat im vergangenen Sommer - wie berichtet - sein Auto bei extrem hoher Geschwindigkeit mit Absicht so verrissen, dass es die Leitplanke durchschlagen und sich mehrfach überschlagen hat. Der Lenker, seine Frau und die Kinder wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, dass er seine Familie töten wollte. Weil er als unzurechnungsfähig gilt, wurde er am Mittwoch in eine Anstalt eingewiesen. Nicht rechtskräftig.

"Diese Tat würde einem geistig gesunden Menschen als Mordversuch angelastet werden", so Staatsanwalt Hansjörg Bacher in seinem Eröffnungsvortrag. Der Grazer war mit der Familie im italienischen Jesolo auf Urlaub gewesen und hatte zuvor sämtliche Medikamente - darunter auch Psychopharmaka - in Eigenregie abgesetzt.

Aus den im Gerichtsaal nur verlesenen Aussagen der Familie ging hervor, dass sich der Mann bereits in Italien merkwürdig benommen hatte. So verhängte er die Fenster des Apartments und fühlte sich ständig von "Turbanträgern" verfolgt, die vor Geschäften Düfte versprühen würden, "damit die Leute einen Kaufrausch bekommen".

"Ich hatte nie die Absicht, meine Familie zu töten"
Auf der Heimfahrt beschleunigte der Grazer dann auf der Autobahn kurz vor dem Ziel auf 180 bis 190 km/h und lenkte den Wagen gegen die Leitschiene. Diese brach - der Wagen landete in einem Bachbett und ging in Flammen auf. "Ich hatte nie die Absicht, meine Familie zu verletzten oder zu töten", beteuerte der 53-Jährige vor Gericht. "Warum haben Sie das dann gemacht?", fragte Richter Martin Wolf. "Das hat sich so ergeben", antwortete der Befragte. Unmittelbar nach dem Unfall hatte er allerdings mehrmals zu den Einsatzkräften gesagt, er habe alle umbringen wollen.

Ob er das Auto auch noch selbst angezündet habe, fragte der Richter weiter. "Ich glaub' schon", meinte der Grazer eher unbeteiligt, um dann aber abzuschwächen: "Ich werde nie mehr etwas machen." Die Geschworenen folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verfügten eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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