"Unseren Informationen zufolge mussten sich alle Beschäftigten im Stiegenhaus nicht nur den Einblick in ihre Taschen und Jacken gefallen lassen, sondern wie potenzielle Verbrecher breitbeinig aufstellen und die Hände im Nacken verschränken, um sich von einem Detektiv und seiner Mitarbeiterin überprüfen zu lassen - eine völlig inakzeptable Vorgangsweise, zu der die Geschäftsführung auf keinen Fall berechtigt ist", kritisierte Peter Stattmann, GPA-djp-Regionalgeschäftsführer in Niederösterreich, am Dienstag.
Taschenkontrollen sind nicht grundsätzlich verboten, sofern es dafür eine Betriebsvereinbarung gibt oder der Beschäftigte im Dienstvertrag zugestimmt hat. Leibesvisitationen hingegen verletzen die Menschenwürde, so die Gewerkschaft.
Firma: Vorwürfe werden "selbstverständlich im Detail" geprüft
Am Dienstagabend meldete sich dann das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme zu Wort: "Taschenüberprüfungen werden in begründeten Einzelfällen vorgenommen. Dabei wird immer die Zustimmung der betreffenden Mitarbeiter eingeholt. Leibesvisitationen dürfen grundsätzlich nicht vorgenommen werden."
Die vorliegenden Vorwürfe würden "selbstverständlich im Detail" geprüft, hieß es weiters. Mit dem beauftragten Sicherheitsdienst werde es Gespräche geben, "die gegebenenfalls Konsequenzen nach sich ziehen werden".
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