Ermittlungsergebnis

Juwelier erschoss Räuber: Es war Notwehr

Österreich
02.01.2014 14:24
Ein Wiener Juwelier, der im Juli 2013 bei einem bewaffneten Raubüberfall auf sein Geschäft im Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus einen der drei Täter erschossen hatte, hat in Notwehr gehandelt. Zu diesem Ergebnis kam das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren.

Eine Notwehrsituation sei vorhanden gewesen, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Nina Bussek, am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft habe alle Erhebungsergebnisse überprüft und ein Sachverständigengutachten eingeholt.

Täter brach auf Straße tot zusammen
Bei dem Überfall am 5. Juli hatten die drei Räuber das Geschäft in der Mariahilfer Straße 215 gestürmt und den Inhaber sowie seine Frau mit einer Waffe bedroht. Einer der Männer war hinter das Verkaufspult gesprungen und hatte eine Pistole gegen das Ehepaar gerichtet, während die anderen beiden Wertgegenstände an sich zu nehmen versuchten.

Der Juwelier zog selbst eine Pistole und feuerte auf den bewaffneten Täter. Das Trio rannte aus dem Geschäft, der Angeschossene brach wenige Meter weiter tot auf der Straße zusammen. Gegen die beiden Komplizen wurde nun Anklage erhoben.

Notwehrsituation besteht bei "notwendiger Verteidigung"
Ein Ermittlungsverfahren ist bei Todesfällen durch Fremdverschulden obligatorisch. Dabei wird von Amts wegen geprüft, ob der Gebrauch der Schusswaffe gerechtfertigt war.

Eine zweifelsfreie Notwehrsituation ist laut Strafgesetzbuch dann gegeben, wenn der Waffengebrauch der "notwendigen Verteidigung" dient, um einen "gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen abzuwehren". Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Angriff unmittelbar gegen den Schützen oder einen Dritten - etwa einen Angehörigen - gerichtet ist.

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