Keine Konsequenzen

Datenhandel: Verfahren gegen US-Firma eingestellt

Österreich
30.12.2013 16:58
Die Datenschutzkommission hat das Verfahren gegen die Marktforschungsfirma IMS Health eingestellt. Die Wiener Ärztekammer hatte die Firma im August verdächtigt, Patientendaten unzulässig erworben und weitergegeben zu haben. Die Kommission geht dagegen davon aus, dass keine Verletzung des Datenschutzes vorliegt. Auch Disziplinarmaßnahmen gegen beteiligte Ärzte gab es nicht.

Aufgekommen ist die Geschichte im Zuge eines Skandals über die Weitergabe von Patientendaten an Marktforschungsunternehmen in Deutschland. Im August bestätigte die österreichische Niederlassung der US-Firma IMS Health, dass auch 350 österreichische Ärzte Informationen über Medikamentenverschreibungen an das Unternehmen verkaufen. Später wurde bekannt, dass auch Krankenhäuser mit der Firma kooperieren.

IMS Health versicherte zwar, dass die Daten verschlüsselt würden und Rückschlüsse auf einzelne Patienten "absolut nicht" möglich wären. Dennoch forderte die Wiener Ärztekammer eine Überprüfung durch die Justiz und kündigte Disziplinarmaßnahmen gegen die involvierten Ärzte an.

Kommission: "Datenschutzgesetz nicht verletzt"
Die Datenschutzkommission leitete daraufhin eine Prüfung der Causa ein, kam nun aber zum Ergebnis, dass das Datenschutzgesetz durch die Firma nicht verletzt worden sei. Die Kommission beruft sich auf ein vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten. Dieses komme zur Auffassung, dass IMS Health "mit rechtlich zulässigen Mitteln" einen Personenbezug auf Basis der übermittelten Daten nicht herstellen könne.

Die Datenschutzkommission selbst geht daher ebenfalls davon aus, "dass ein Personenbezug zu einzelnen Patienten durch IMS Health mit rechtlich zulässigen Mitteln nicht hergestellt werden kann bzw. dass dies technisch nicht möglich ist".

Keine Disziplimarmaßnahmen gegen Ärzte
Disziplinarmaßnahmen gegen die beteiligten Ärzte gab es laut dem Wiener Ärztekammerpräsidenten Thomas Szekeres nicht. Wie Szekeres am Montag sagte, weiß die Kammer nach wie vor nicht, welche Ärzte mit der Firma kooperieren. Er hält auch die Übermittlung von mittels Patientennummer "pseudonymisierten Daten" für problematisch. "Wenn ein Patient am Land eine ausgerissene Diagnose hat, dann ist das auch nicht wirklich geheim", gab Szekeres zu bedenken.

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