Zoff wegen Lied

“Zu gottesfürchtig”: Schweiz sucht eine neue Hymne

Ausland
29.12.2013 15:11
Zu tragend, "zu gottesfürchtig" - und dann auch noch mit Passagen wie aus dem Wetterbericht: Der "Schweizerpsalm", wie die Nationalhymne des Alpenstaates genannt wird, ist bei vielen Eidgenossen in Ungnade gefallen. Und darum müsse er ersetzt werden. Das findet zumindest die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), die nun zu einem inoffiziellen Künstlerwettbewerb aufrief.

Nicht nur in Österreich bastelte man an der Nationalhymne - in der Schweiz soll gleich das ganze Lied geändert werden. Von 1. Jänner bis zum Juni sammelt der traditionsreiche Verein SGG Vorschläge für eine neue Hymne. Nach eingehenden Beratungen soll der überzeugendste Beitrag, dessen Verfasser sich über 10.000 Schweizer Franken (rund 8.000 Euro) freuen darf, der Regierung vorgelegt werden. Am Ende könnte ein Volksentscheid stehen.

"Niemand kennt den Text unserer Hymne. Wer anderes behauptet, lügt", sagt Pierre Kohler, Co-Präsident der Hymnen-Jury. Aus seiner Sicht könnten alle 50 oder 100 Jahre die Nationalhymnen ausgewechselt werden. "Das ist doch kein großes Problem. Im Gegenteil: Es bringt die Menschen zum Denken."

Doch die Pläne bringen auch viele seiner Landsleute auf die Palme. "Dass eine Gruppierung von Schweizern diese schöne Hymne ändern will, stimmt mich traurig. Kein anderes Land täte das, obwohl andere Länder viel schlimmere Texte haben", sagt etwa Hubert Spörri, der sich mit seiner Website gegen die "Kulturrevolution" engagiert.

"Anpassen ja, aber keine neue Hymne"
Der Historiker Claude Bonard verweist auf den nördlichen Nachbarn. Dort werde längst nicht mehr "Deutschland über alles" gesungen, sondern die dritte Strophe des Originaltextes. Eine Hymne dürfe "angepasst" werden, ja, aber es könne dem Volk nicht einfach eine neue Hymne übergestülpt werden.

Allerdings sticht der "Schweizerpsalm" durch besondere Schwülstigkeit hervor: "Wenn der Alpenfirm sich rötet, - betet, freie Schweizer, betet!", heißt es gleich in der ersten Strophe. Tatsächlich handelt es sich dabei um einen religiösen Psalm von 1841, die Musik wurde von einem Geistlichen komponiert. Erst 1961 wurde das Werk zur provisorischen Nationalhymne erklärt, und "entfristet" wurde der Status erst 1981.

Als der Schweizer Bundesstaat 1848 gegründet wurde, schmetterten die Eidgenossen zunächst das populäre Lied "Rufst du, mein Vaterland". Das Problem: Es wurde zur selben Melodie wie die britische Hymne "God Save the Queen" gesungen, was bei offiziellen internationalen Anlässen immer wieder zu erheblichen Irritationen führte.

Orientierung an Verfassung statt an Bibel
Nun soll nach dem Willen der SGG also eine dritte Hymne her. Bei ihren Vorschlägen sollen die Komponisten die Melodie des "Schweizerpsalms" respektieren - nicht aber kopieren. Und der Text soll sich nicht an der Bibel orientieren, sondern an der Präambel der Schweizer Verfassung. "Darin geht es um Freiheit, Demokratie, Solidarität, um Offenheit für die Welt und die Verantwortung für künftige Generationen", sagt Lukas Niederberger, Direktor der Gemeinnützigen Gesellschaft. "Es ist ein wunderschöner Text." Und der religiöse Bezug muss auch nicht ganz getilgt werden, schließlich beginnt die Verfassungs-Präambel von 1999 mit den Worten: "Im Namen des allmächtigen Gottes."

In der Jury sitzen Politiker, Diplomaten, Journalisten, Musiker, Vertreter von Chören, Jodelvereinen und Sportverbänden. Wenn sie die besten Vorschläge ausgesucht haben, könnte die Regierung aktiv werden - muss es aber nicht.

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