Nach Minister-Brief

Bodenstreit: Rupprechter nach Budapest eingeladen

Österreich
24.12.2013 10:47
Wenige Tage nach dem Brief an seinen ungarischen Kollegen Sandor Fazekas ist nun dessen Antwortschreiben an Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter in Wien eingelangt. In diesem lädt der ungarische Minister seinen Ressortkollegen nach Budapest ein, um eine gemeinsame Lösung im verfahrenen Bodenstreit zu finden. Eine Belastung der nachbarschaftlichen Beziehungen sieht Fazekas nach wie vor nicht.

Hintergrund des Streits ist ein neues ungarisches Bodengesetz. Mit diesem Gesetz sollen laut offizieller Meinung "alle nur möglichen Mittel zum Schutz des ungarischen Bodens gesichert werden". Die neue Regelung wurde notwendig, da am 30. April 2014 das beim EU-Beitritt Ungarns im Jahre 2004 vereinbarte Bodenmoratorium ausläuft, welches EU-Bürgern den Kauf von Ackerland verbietet. Viele österreichische Landwirte mit Grundbesitz in Ungarn sind nun besorgt und fürchten eine Enteignung.

Ungarischer Minister "neugierig" auf Probleme Österreichs
Fazekas sei nach eigener Aussage "neugierig" auf den Standpunkt des österreichischen Landwirtschaftsministers und dessen Probleme. Er persönlich sehe auf diesem Gebiet kein Problem bei den ungarisch-österreichischen Beziehungen. Das jüngst verabschiedete Bodengesetz sei für alle gleichsam gültig. Die sich auf Ackerboden beziehende Regelung sei für alle verbindlich und müsse sowohl von Bodeneigentümern als auch Bodennutzern eingehalten werden, betonte Fazekas.

Rupprechter hatte am Wochenende sein "Unverständnis" darüber ausgedrückt, dass von Ausländern legal erworbene Nutzungsrechte an ungarischen Agrarflächen ab 1. Mai 2014 ihre Gültigkeit verlieren sollen. Fazekas solle sich dafür einsetzen, dass Österreicher, die rechtmäßig in Ungarn tätig sind, denselben Bedingungen unterliegen, wie ihre ungarischen Kollegen, forderte Rupprechter. Es sei nach dem europarechtlichen Grundsatz der Nichtdiskriminierung vorzugehen. Rupprechter will verhindern, das rund 200 betroffene österreichische Bauern ihre Anbaurechte für Ackerflächen in Ungarn verlieren.

Ungarn schiebt "Taschenverträgen" einen Riegel vor
In den letzten Jahren hatte es immer wieder Spannungen wegen der Nutzung ungarischen Ackerbodens durch Ausländer gegeben. Betroffen war auch das Verhältnis zwischen Ungarn und Österreich - vor allem wegen der sogenannten Taschenverträge. Bei diesen handelt es sich laut Regierung um Verträge, mit denen sich Ausländer - vor allem Österreicher - in den vergangenen zwei Jahrzehnten über ungarische "Strohmänner" landwirtschaftliche Nutzflächen sicherten.

Nach dem neuen Bodengesetz dürfen aber nur jene Personen Ackerland in Ungarn kaufen oder pachten, die sich hauptberuflich mit Landwirtschaft beschäftigen. Zu den Anforderungen gehört ein dreijähriger ständiger Aufenthalt in Ungarn, das Betreiben landwirtschaftlicher Tätigkeit sowie der Nachweis von einem seit mindestens einem Jahr versteuerten Einkommen.

Staatssekretär: "Schutz des Bodens ist nationale Kompetenz"
Bedingung für den Kauf ist weiters, dass das Bodennutzungsrecht aktiv ausgeübt werden muss und nicht an andere abgetreten werden darf. Gesetzlich wurde die Schaffung lokaler Bodenkommissionen bestimmt, die den Kauf von Agrarflächen genehmigt. Laut Gyula Budai, Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, würden sich in der EU alle Länder dafür einsetzen, ihren Boden zu schützen. Dieser Schutz gehöre in die nationale Kompetenz. Das neue ungarische Bodengesetz würde nicht gegen EU-Recht verstoßen, betont Budai.

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