Von Vater "entführt"

Mutter darf Sohn 4 Tage pro Woche betreuen

Österreich
23.12.2013 16:54
Im Obsorgestreit eines aus Baden von seinem Vater "entführten" Buben gibt es für die Mutter des Vierjährigen einen Etappensieg. Die Frau darf ihren Sohn, der sich zurzeit auf der Kanalinsel Sark Island befindet, vier Tage pro Woche betreuen. Dies hat das zuständige Gericht per Anordnung entschieden, hieß es in einer Stellungnahme der von der Mutter beauftragten Rechtsanwaltskanzlei am Montag.

Hinsichtlich der Obsorge gibt es bislang allerdings keine endgültige Entscheidung. Trotz intensiver Bemühungen der beauftragten Rechtsanwältin Britta Schönhart sei eine einvernehmliche Lösung zum Wohle des Kindes bisher gescheitert. Der Vater habe jegliches Angebot ausgeschlagen.

Der Bub war am 7. Oktober von dem 43-Jährigen mit einem Privatjet von Österreich auf die Kanalinseln gebracht worden. Die 41-jährige Mutter flog in der Folge auf die Insel im Ärmelkanal. Sie habe dafür ihren Job aufgegeben und verfüge über keine Wohnung vor Ort. Sie sei auf Notunterkünfte angewiesen, da es auf der 600-Einwohner-Insel unmöglich sei, eine Arbeit zu finden. Zudem leistete der Vater dem Schreiben nach nur unregelmäßig Unterhalt. Die Existenz der 41-Jährigen und ihres Sohnes sei daher "schwer gefährdet", hieß es.

In dem schwierigen Fall sind mehrere Länder involviert. Der Vater stammt von einer Insel im Ärmelkanal, die Mutter ist in Österreich geboren, der Vierjährige hat auch die deutsche sowie britische Staatsbürgerschaft.

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