Hoteliers jubeln

Kartellamt untersagt Hotelportal Bestpreisklauseln

Web
20.12.2013 11:16
Das deutsche Bundeskartellamt will den Wettbewerb unter den Reiseportalen im Internet sichern. Die Wettbewerbshüter forderten den Onlineanbieter HRS auf, Bestpreisklauseln bis zum 1. März 2014 aus seinen Verträgen mit Hotels in Deutschland zu streichen. Diese behinderten den Wettbewerb, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt. Auch gegen die Betreiber weiterer Hotelportale geht das Kartellamt vor.

"Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher", so Mundt am Freitag. "Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können." Die Klauseln machten es zudem für neue Portale schwerer, in den Wettbewerb mit Platzhirschen zu treten. Das Kartellamt habe deshalb auch Verfahren gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet.

Österreichische Hoteliers jubeln
Die Entscheidung der Deutschen gegen die Online-Buchungsgiganten dürfte auch große Auswirkungen auf die österreichischen Hoteliers haben. "Die Ratenparität auf Online-Buchungsportalen ist verboten. Das ist ein riesiger Erfolg für die Hotellerie", jubelte die Österreichische Hoteliervereinigung in einer Aussendung.

Sie hatte sich über die Klauseln von HRS sowohl beim deutschen Bundeskartellamt als auch bei der Bundeswettbewerbsbehörde in Wien beschwert. Dort ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Man begrüße aber das Urteil des deutschen Kartellamts, mit dem man in diesem Fall auch zusammenarbeite, hieß es am Freitag.

Die Hotelbranche in Österreich geht nach dem Urteil davon aus, dass die Klauseln nicht nur bei HRS und nicht nur in Deutschland fallen, sondern auch bei den Konkurrenten und das im gesamten deutschsprachigen Raum, also in Österreich, Deutschland und der Schweiz. HRS, Expedia, Booking und Co. verwenden für österreichische Hotels nämlich großteils die gleichen Geschäftsbedingungen wie für deutsche.

"Ganze Branche kann durchatmen"
Nach der Entscheidung des Kartellamts könne die ganze Branche durchatmen, so Thomas Reisenzahn, der als Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung mehr als 1.250 Betriebe mit insgesamt 160.000 Betten vertritt. Die Hoteliers könnten jetzt wieder frei entscheiden, welche Preise sie wem über welchen Vertriebskanal anbieten.

Die zwischen HRS und Hotels vereinbarten Bestpreisklauseln verpflichten die Herbergen, bei dem Online-Dienstleister den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzubieten. Seit März 2012 dürften Hotels Reisenden selbst dann keine besseren Konditionen anbieten, wenn diese direkt an der Rezeption buchen wollen.

HRS kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einreichen, berichteten die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters. Schon im Februar 2012 hatte das Bundeskartellamt HRS wegen seiner Bestpreisklausel abgemahnt. Dies galt aber noch nicht als abschließende und verbindliche Entscheidung.

Gefahr für Wettbewerb
Das Kartellamt hat den boomenden Online-Markt verstärkt ins Visier genommen. Bestpreisklauseln stellten eine Gefahr für den Wettbewerb dar, gerade wenn diese von Marktführern garantiert werden, hatte Mundt mehrfach betont. Auch im Internet dürfe der Wettbewerb nicht auf der Strecke bleiben. Der Online-Händler Amazon hatte etwa jüngst Tiefstpreisgarantien auf verschiedenen Marktplätzen gestrichen. Das Kartellamt hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Internetriesen eingestellt.

HRS kündigte unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidung am Freitag an, den Forderungen der Behörde nachkommen zu wollen. Gleichzeitig bekräftigte es aber, gegenüber den Kunden weiterhin an seiner Bestpreisgarantie festzuhalten. Sie ist von der Entscheidung des Kartellamtes nicht betroffen.

HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge begrüßte zudem, dass das Bundeskartellamt nun auch ein Verfahren gegen die Wettbewerber Booking und Expedia eingeleitet habe. "Ziel muss es sein, dass für alle Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen Wettbewerb zulassen." Von Booking und Expedia waren zunächst keine Stellungnahmen zu erhalten.

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