Beine amputiert

US-Bürgerin klagt ÖBB nach Zugunfall auf 20 Mio. $

Österreich
19.12.2013 12:46
Mit einer Klage in der Höhe von 20 Millionen US-Dollar sehen sich derzeit die ÖBB konfrontiert. Einer Amerikanerin waren nach einem Unfall am Bahnhof Innsbruck im Jahr 2007 - die Frau sprang damals auf einen abfahrenden Zug auf und geriet dabei zwischen Bahnsteig und Waggon - beide Beine amputiert worden. Nun klagt die US-Bürgerin Carol P. Sachs die Österreichischen Bundesbahnen auf Schadenersatz, berichtete das "Wirtschaftsblatt" am Donnerstag.

Die Amerikanerin hatte am 27. April 2007 am Bahnhof Innsbruck versucht, einen Zug zu erreichen, der bereits aus der Station fuhr. Die Frau sprang auf die fahrende Garnitur auf, geriet dabei jedoch mit beiden Beinen zwischen Zug und Bahnsteig. Die Folgen waren fatal: So erlitt Carol P. Sachs derart schwere Verletzungen, dass ihr später im Krankenhaus beide Beine abgenommen werden mussten.

Knapp ein Jahr nach dem Vorfall brachte Sachs Klage gegen die ÖBB Holding AG, die ÖBB Personenverkehr AG sowie gegen die Republik Österreich ein. Zum Zeitpunkt des tragischen Unfalls hatte die US-Bürgerin einen Eurail-Pass bei sich getragen und diesen zuvor bei der Firma Rail Pass Experts, die in Massachusetts ansässig ist, erworben. Besagter Betrieb ist in Amerika Vertriebspartner der ÖBB.

Klage der Frau als zulässig erklärt
In einer Erstentscheidung wurde vom Gericht jedoch festgestellt, dass eine Klage der Frau gegen die ÖBB nicht zulässig sei. Am 6. Dezember 2013 wurde dieses Urteil dann beim sogenannten Ninth Circuit gekippt und die Klage der Frau als zulässig erklärt.

So hätten sich die ÖBB "an kommerziellen Aktivitäten beteiligt, indem sie einen Eurail-Pass an einen US-Bürger über einen Third-Party Travel Agent (Drittgeschäft-Reisebüro) verkauften", zitierte das "Wirtschaftsblatt" aus der Urteilsbegründung. Sie (die ÖBB, Anm.) seien daher "nicht berechtigt, sich auf staatliche Immunität" zu berufen.

Mit dieser Entscheidung sind nun allerdings den Schadenersatzansprüchen, die in Amerika - im Vergleich zu Österreich - weitaus höher angesetzt und durchgesetzt werden können, Tür und Tor geöffnet, weshalb die ÖBB nun mit einer Klage von 20 Millionen US-Dollar konfrontiert werden.

ÖBB: "Auf fahrende Züge darf nicht aufgesprungen werden"
Bei den Österreichischen Bundesbahnen kann man das Vorgehen sowie die Argumente der Klägerin nicht verstehen. So sei der Unfall der Frau äußerst tragisch gewesen, erklärte ein Sprecher, doch dürfe auf fahrende Züge nicht aufgesprungen werden. "Mit unseren Sicherheitskampagnen sprechen wir so riskantes Verhalten an", wurde der ÖBB-Sprecher zitiert.

Mit Unterstützung amerikanischer Anwälte bereiten die Bundesbahnen nun das Zulassungsverfahren zur obersten gerichtlichen Instanz in den USA - dem Supreme Court - vor.

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