Missbrauchsaffäre

Pater darf fünf Jahre Diakonat nicht ausüben

Österreich
18.12.2013 09:24
Ein Pater des oberösterreichischen Stifts Kremsmünster darf als Konsequenz aus der Missbrauchsaffäre fünf Jahre lang sein Diakonat nicht ausüben. Das ergab die nun abgeschlossene kirchliche Untersuchung. Er erhielt zudem klosterinterne Auflagen.

Im aus dem Jahr 2010 stammenden Abschlussbericht der Polizei werden dem heute 59-Jährigen Übergriffe aus den 1990er-Jahren zur Last gelegt. So soll er u.a. Schülern die Hand auf den nackten Bauch gelegt und sie im Genitalbereich betastet haben. Seine Rechtfertigungen bei den Einvernahmen lauteten u.a., er habe Blockaden lösen, Energie übertragen oder Nervosität beruhigen wollen.

2005 wurde er aus dem Schuldienst abberufen. 2006 berichtete ein damaliger Novize in einem Grundlagenpapier zu einem Gespräch im Kloster von wiederholten Übergriffen durch den Pater. Ehemalige Schüler kritisieren daher, dass man im Stift schon lange vor Bekanntwerden der Affäre 2010 Bescheid gewusst haben müsse. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden wegen Verjährung eingestellt.

Als Zeichen für Betroffenen und Öffentlichkeit
Nach der kirchlichen Untersuchung wurde dem Mann nun auf Diözesanebene die Ausübung des Diakonats untersagt. Die klosterinternen Auflagen betreffen sein künftiges Verhalten. Er ist nun in einem wenig öffentlichen Bereich tätig. Laut einem Vertreter des Stiftes soll das als Zeichen für den Betroffenen und die Öffentlichkeit gesehen werden.

Ein anderer Pater des Stiftes, dem mittlerweile die Berechtigung für kirchliche Amtshandlungen entzogen wurde, war im Sommer - wie berichtet - zu zwölf Jahren Haft wegen sexueller und gewalttätiger Übergriffe verurteilt worden. Dieser Spruch ist nicht rechtskräftig, der Akt liegt derzeit beim OGH.

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