Zwei Stunden weniger

Regierung kommt Lehrern bei Dienstrecht entgegen

Österreich
11.12.2013 15:00
SPÖ und ÖVP kommen den Lehrern beim umstrittenen neuen Dienstrecht entgegen: Laut einem Abänderungsantrag für den Verfassungsausschuss sollen Lehrer der Sekundarstufe 2 (vor allem AHS-Oberstufe, berufsbildende mittlere und höhere Schulen), die Schularbeitsfächer unterrichten, künftig um bis zu zwei Stunden kürzer in der Klasse stehen müssen.

Damit beträgt im geplanten Dienstrecht die Lehrverpflichtung zwar wie bisher 24 Stunden. Nach den bis zu zwei Abschlagsstunden für Klassenvorstände (und damit praktisch alle Volksschullehrer), Mentoren und Kustoden sowie für die Tätigkeit als Beratungslehrer gibt es aber weitere Ausnahmen für jene Lehrergruppe, die aufgrund der Erstellung und Korrektur von Schularbeiten den meisten Zeitaufwand hat.

Lehrverpflichtung hängt von Fächerkombination ab
Von der Änderung betroffen sind konkret Lehrer, die in der Sekundarstufe 2 Fächer der Lehrverpflichtungsgruppen I und II unterrichten - das sind etwa Deutsch, Mathematik oder Fremdsprachen. Eine Stunde Unterricht in diesen Fächern wird bei der Lehrverpflichtung mit dem Faktor 1,1 bewertet: Wer also an einer BMHS oder einer AHS-Oberstufe nur solche Fächer unterrichtet, muss nur 20 Stunden in der Klasse stehen - nach dem derzeitigen Regierungsvorschlag wären es (inklusive Abschlag für Klassenvorstandstätigkeit etc.) 22 Stunden gewesen.

Umgekehrt sinkt die Fächerzulage für diese Gegenstände von 36 auf 30 Euro pro Stunde. Wer an AHS-Oberstufen/BMHS auch andere Fächer unterrichtet oder wer neben der Ober- auch in der Unterstufe unterrichtet, dessen Lehrverpflichtung sinkt anteilig.

Änderungen beim Einsatz in fachfremden Gegenständen
Weitere Änderungen betreffen den viel kritisierten Einsatz von Lehrern in fachfremden Gegenständen bzw. an anderen Schultypen. Der Abänderungsantrag sieht vor, dass nach einem Semester (fachfremder Gegenstand) bzw. einem Jahr (anderer Schultyp) der jeweilige Pädagoge zustimmen muss.

Außerdem sollen ab 2029 nur mehr Personen mit Master-Ausbildung an den Schulen unterrichten dürfen. Bis dorthin gilt die Regelung, dass auch Bachelor-Absolventen in den Klassen stehen dürfen, wenn sie sich dazu verpflichten, innerhalb von fünf Jahren den Master nachzumachen.

Weiterhin nicht vorgesehen sind Fächerzulagen für jene Lehrer, die an den Volksschulen in den vierten Klassen unterrichten. Die Gewerkschaft hatte solche mit dem Argument gefordert, dass auch diese Pädagogen Schularbeiten erstellen und korrigieren müssen.

Gewerkschaft: "Richtige Richtung"- aber keine Zustimmung
Die Lehrergewerkschafter sehen in den geplanten Änderungen zwar "Schritte in die richtige Richtung". "Ein attraktives Dienstrecht haben wir aber noch nicht erreicht", betonte Lehrer-Chefverhandler Paul Kimberger. "Wahrscheinlich wird es ein beschlossenes Gesetz geben, das vor In-Kraft-Treten zu novellieren ist."

Dem Gesamtpaket könne man aber nach wie vor nicht zustimmen, betonten die Vertreter der unterschiedlichen Schultypen unisono. "Das Paket als Ganzes ist aber nicht zustimmungsfähig", meinte etwa Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Lehrergewerkschaft.

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