Zweite Liga
Im konkreten Fall hatte ein junger Mann auf dem eBay-Account seines Vaters einen Audi A4 2.0 TDI ohne Angabe eines Mindestpreises angeboten. Kurz nach dem Einstellen brach er die Auktion dann aber ab und stellte den Wagen erneut mit der Angabe eines Mindestpreises ein. Zwischenzeitlich hatte ein eBay-Nutzer ein Höchstgebot von 7,10 Euro abgegeben und klagte auf Herausgabe des Autos.
Vergeblich: Laut Gericht hatte der Sohn das erste Angebot wirksam zurückgezogen. Das Gericht verwies dazu auf die Geschäftsbedingungen von eBay, wonach Anbieter ihre Angebote zurückziehen und widerrufen können, wenn ihnen beim Einstellen ein Fehler unterlaufen war. Deshalb komme es nicht darauf an, ob solch ein Widerruf rechtlich anfechtbar ist.
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