Beinahe unheilbar
Peter Graf hatte Mitte der 1990er-Jahre wegen Steuerhinterziehung für Negativschlagzeilen gesorgt. 1997 wurde er vom Landgericht Mannheim zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er dem Staat die Steuern auf Siegprämien seiner Tochter vorenthalten hatte.
Graf, der zuvor schon in Untersuchungshaft gesessen hatte, kam 1998 wieder frei und lebte seither weitgehend zurückgezogen.
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