Diktat von Preisen

Deutsches Kartellamt lässt Amazon vom Haken

Web
26.11.2013 14:58
Das deutsche Bundeskartellamt verdächtigt Amazon nicht länger, Anbietern auf Marktplätzen im Internet ihre Preise zu diktieren. Die Wettbewerbshüter stellten deshalb ein zu Jahresbeginn begonnenes Verfahren gegen den Internetriesen ein, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Im Zentrum der Untersuchung des Kartellamts stand eine "Preisparitätsklausel". Diese untersagte Händlern, Produkte, die sie auf Amazons Marketplace anbieten, an anderer Stelle im Internet günstiger zu verkaufen.

Das Verbot bezog sich nach früheren Angaben des Kartellamts sowohl auf andere Online-Marktplätze wie etwa eBay, als auch auf die eigenen Online-Shops der Händler. Dies könne "gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen", hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt betont und Amazon damit letztlich zu Änderungen gezwungen.

Händler hätten dem Amt nun ausdrücklich bestätigt, dass Amazon von seiner Preis-Praxis abgerückt sei, teilte die Behörde mit. Der Konzern zwinge Anbieter nicht länger, auf verschiedenen über Amazon zugänglichen Marktplätzen im Internet Tiefstpreise zu garantieren. Solche Preisvorgaben an Wettbewerber seien "unter keinen Umständen zu rechtfertigen", stellte Mundt klar. Es sei davon "auszugehen, dass die Forderungen des Kartellamtes erfüllt sind".

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