24 Monate bedingt

Osterfestspiel-Prozess: Erstes Urteil gefallen

Österreich
25.11.2013 17:00
Erste Etappe im Prozess um die Affäre bei den Salzburger Osterfestspielen: Am Montag fällte Richterin Daniela Meniuk-Prossinger ein Urteil gegen einen mitangeklagten Medienkaufmann (59). Dieser hatte sich im Zuge des Verfahrens von Anfang an schuldig bekannt. Das brachte ihm 24 Monate bedingt ein.

Es ist der erste Abschnitt eines regelrechten Monsterverfahrens: Vor vier Jahren flog die Affäre um die Salzburger Osterfestspiele auf. Dem Zivilverfahren im Frühjahr folgte ab September der Strafprozess: Der Akt umfasst 41 Bände, 51 Zeugen wurden geladen, insgesamt wurde gut 30 Tage verhandelt.

Angeklagt sind drei Männer: der frühere technische Direktor Klaus K., der frühere Geschäftsführer Michael D. und ein Medienkaufmann (59). Staatsanwalt Michael Schindlauer sprach von schwerem Betrug, insgesamt geht es um Malversationen in der Höhe von zwei Millionen Euro.

Gleich zu Beginn wurde Klaus K. nach einem Gutachter-Geplänkel zwischen Gericht und Verteidiger vom Verfahren ausgeschlossen. Michael D. bekannte sich nicht schuldig. Nur der Medienfachmann zeigte sich von Beginn an geständig. Was ihm jetzt nicht rechtskräftige 24 Monate bedingt auf drei Jahre einbrachte. Ein Spruch gegen Michael D. wird erst im nächsten Jahr erwartet. Dann soll sich auch entscheiden, wie das Verfahren gegen Klaus K. fortgeführt wird.

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