"Feige Politik"

Rauchergesetz: Wirte ziehen vor Verfassungsgericht

Österreich
25.11.2013 15:34
Der Streit um das Rauchverbot in der Gastronomie droht immer mehr zur Farce zu werden. Einmal mehr muss sich jetzt der Verfassungsgerichtshof mit dem Fall beschäftigen. Die Bestimmungen zur räumlichen Trennung in den heimischen Lokalen seien völlig unklar und daher verfassungswidrig, argumentierten die Beschwerdeführer aus Wien am Montag. Rechtsanwalt Karl Engelhart bezeichnete die fehlende Rechtssicherheit als "Ergebnis der Feigheit der Politik vor dem Wähler".

Obwohl der Raucher- vom Nichtraucherbereich getrennt worden sei, habe der Magistrat ein Verwaltungsverfahren gegen die Wiener Trattoria Margareta eingeleitet, kritisierte Gastronom Stefan Gergely am Montag. Die Schlossquadrat Gastronomie, zu der das Lokal gehört, fordert nun von den Verfassungsrichtern die Aufhebung unklarer Passagen im Gesetz.

Sogar Verwaltungs- und Verfassungsrichter uneins
In erster Linie gehe es darum, die Formulierung aufzuheben, nach der der Tabakrauch nicht in Räumlichkeiten mit Rauchverbot dringen dürfe. Bis zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Juni 2013 sei klar gewesen, wie diese Bestimmung auszulegen sei, so Gergely. In einem Erkenntnis aus dem Jahr 2009 hatten die Verfassungsrichter nämlich ausdrücklich nicht gefordert, die Lufträume zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen völlig abzutrennen. Daran habe sich auch die Schlossquadrat Gastronomie beim Umbau ihrer Lokale orientiert, rund 50.000 Euro seien investiert worden.

Nun habe der Magistrat dennoch ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tabakgesetz eingeleitet, zeigten die Schlossquadrat-Wirte Unverständnis. Dabei berufe sich die Behörde auf ein neues Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, nach dem etwa der Eingang eines Lokals so gestaltet zu sein habe, dass die Gäste nicht durch den Raucherbereich gehen müssen, um in den Nichtraucherbereich zu gelangen.

Jurist: "Wirte müssen wissen, was von ihnen verlangt wird"
Auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs hätten die Verwaltungsrichter nicht einmal Bezug genommen, kritisierte auch der Jurist Wolf Szymanksi die aktuelle Situation. "Als verfassungswidrig galten bisher Strafbestimmungen, wenn der Bürger nicht erkennen kann, was er tun muss, um nicht bestraft zu werden, weil der Gesetzgeber nicht in ausreichendem Maße vorherbestimmt hat, was strafbar ist und was nicht", erklärte der langjährige Sektionschef im Innenministerium. Die Wirte müssten wissen, was von ihnen verlangt wird, damit sie sich regelkonform verhalten können.

Rechtsanwalt kritisiert "Feigheit der Politik vor dem Wähler"
Rechtsanwalt Engelhart, der die Beschwerde beim Höchstgericht eingebracht hat, bezeichnete die fehlende Rechtssicherheit als "Ergebnis der Feigheit der Politik vor dem Wähler. Verantwortlich dafür ist der Gesetzgeber, weil im Tabakgesetz unklare Regelungen getroffen wurden". "Im vorliegenden Fall ist das Tabakgesetz in einem seiner Paragraphen so unklar, dass sogar zwei Höchstgerichte zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommen", ergänzte Szymanski. "Das kann's doch nicht sein!", ärgerte sich Gergely. "Zwei Höchstgerichte kommen zu völlig verschiedenen Auslegungen des Tabakgesetzes, und jetzt werden wir Wirte für diesen Wirrwarr mit Strafe bedroht?"

Für ein generelles Rauchverbot sieht Gergely in Österreich keine politische Mehrheit. Sollte es dennoch dazu kommen, werde es wieder ein Verfahren geben, kündigte er an. Er jedenfalls poche auf die Freiheit und Mündigkeit der Bürger. Und dazu gehöre auch die Freiheit, Genussmittel zu konsumieren.

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