Beschwerde beim VfGH

T-Mobile fordert Neuauflage der Frequenzauktion

Elektronik
25.11.2013 13:41
Mit einer Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof möchte T-Mobile eine Neuauflage der Mobilfunkfrequenzauktion "unter geordneten und fairen Bedingungen" erwirken. Denn nach Ansicht von Unternehmenschef Andreas Bierwirth entsprechen die bei der Auktion im September erzielten Preise nicht den tatsächlichen Werten der versteigerten Frequenzen. Vielmehr hätten die Mobilfunker aus Angst, ganz leer auszugehen und damit aus dem Markt gedrängt zu werden, den Wert der Unternehmen selbst geboten.

Zur Erinnerung: Insgesamt werden dem Staat aus der Neuvergabe der Mobilfunkfrequenzen rund zwei Milliarden Euro zufließen - 1,03 Milliarden Euro bezahlt die teilstaatliche Telekom Austria, 654 Millionen Euro muss T-Mobile überweisen, 330 Millionen Euro kommen von Hutchison (Drei). Der tatsächliche Wert des gesamten versteigerten Spektrums betrage aber nur 400 bis 700 Millionen Euro, kritisierte Bierwirth am Montag bei einem Pressegespräch in Wien.

Man habe nur deshalb so viel mehr geboten, weil man sonst möglicherweise ganz leer ausgegangen wäre, was letztlich das Aus für T-Mobile in Österreich bedeutet hätte. "Wir sind nur um sechs Millionen Euro an einem Zwei-Player-Markt vorbeigeschrammt", sagte Bierwirth. Die von Telekom-Regulator Georg Serentschy vor Journalisten gemachte Aussage, er habe allen Bietern schon im Vorfeld versichert, dass er ein Zwei-Bieter-Ergebnis nicht zulassen würde, sei schlicht unwahr, sagte Bierwirth.

Der T-Mobile-Chef bekräftigte am Montag seine Ankündigung, beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die Frequenzauktion einzulegen. Dabei gehe es nicht um eine Preisreduktion, sondern eine Neuauflage der Auktion, sagte Bierwirth.

Bierwirth kritisiert "kalte Enteignung"
Unfair behandelt fühlt sich T-Mobile auch, weil bestehende Frequenz-Nutzungsrechte durch die Neuausschreibung beschnitten worden seien. Für einige Frequenzen habe man ein bereits bezahltes Nutzungsrecht bis 2019 gehabt, dennoch seien diese Frequenzen schon ab 2016 bzw. 2018 neu vergeben worden - für Bierwirth ist das eine "kalte Enteignung".

Eine Beschwerde gegen den Bescheid der Telekom-Control-Kommission habe keine aufschiebende Wirkung, erklärte Bierwirth, man habe also rechtlich keine andere Wahl als das Geld pünktlich zu überweisen. Man werde aber versuchen, mit der Republik eine Teilzahlung zu vereinbaren.

"Wir wollen zumindest erreichen, dass die Zahlungen erst dann fällig werden, wenn die jeweiligen Frequenzen auch tatsächlich genutzt werden können." Für Frequenzen im Bereich 800 MHz ist das ab Rechtskraft des Bescheids der Fall, bei den 900-MHz- und 1800-MHz-Frequenzen erst 2016 bzw. 2018.

Langjähriges Beschwerdeverfahren
Bierwirth geht davon aus, dass das Beschwerdeverfahren mindestens zwei Jahre dauern wird - was aber die Ausrollung der schnelleren Mobilfunk-Technik LTE an die Kunden nicht aufhalten werde. Er erwarte, dass man auch bei einer neuen Ausschreibung "das bekommen würden, was wir brauchen, und dass es keine Leerinvestition war".

Die Beschwerde wieder zurückzuziehen sei juristisch zwar möglich, das werde aber nicht passieren, heißt es von T-Mobile. Die Überlegung, dass die Beschwerde vor allem als Verhandlungsmasse dafür dienen könnte, um den hohen Frequenzpreis teilweise in Form von großzügigen Förderungen für den Breitband-Ausbau wieder zurückzubekommen, weist Bierwirth zurück.

Er appellierte dennoch an die Regierung, das vor und auch unmittelbar nach der Auktion abgegebene Versprechen einer Breitband-Förderung in Höhe des halben Auktionserlöses einzuhalten und das Geld nicht anderweitig zu verwenden.

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