Der Bub wohnte im Tatzeitraum von Juni 2009 bis November 2011 bei seiner Mutter im Pongau und war damals sechs bis acht Jahre alt. In dieser Zeit hat die Frau ihren Sohn laut dessen eigener Aussage fast täglich - und damit sogar häufiger, als in der Anklage festgehalten - geschlagen. Er hatte Hämatome, Platzwunden und Blutergüsse erlitten. Staatsanwalt Marcus Neher ging daher davon aus, dass die körperliche Züchtigung eine gängige Erziehungspraxis der 28-Jährigen gewesen sei. Ende November 2011 wurde der Frau dann die Obsorge entzogen.
Hämatome mit Make-up verdeckt
In seiner Befragung schilderte der Schüler, dass ihm seine Mutter nach den Misshandlungen Make-up über die Hämatome aufgetragen hatte. Einmal hatte sie ihn jedoch so schwer verletzt, dass er drei Wochen lang im Spital betreut werden musste. "Schulunfall" stand in der Verletzungsanzeige.
Das Urteil des Schöffensenates unter Vorsitz von Richterin Gabriele Glatz ist bereits rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski erklärte. Das Delikt ist mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft bedroht.
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