Die Höhe der Bußgelder müssen im Fall einer Verurteilung Österreichs letztlich die EU-Richter festsetzen. Die Richtlinie hätte von den EU-Staaten bis Dezember 2010 umgesetzt werden müssen. Mit ihr will die Union sicherstellen, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger EU-weit bis 2020 auf 20 Prozent ausgebaut wird.
Mängel bei Netzzugang und Biosprit
Konkret bemängelt die EU-Kommission eine unzureichende Umsetzung der Bestimmungen im Artikel 16 der Richtlinie. Diese sehen vor, dass die Erzeuger von erneuerbarer Energie prioritären Zugang zum Stromnetz haben. Es müssten klare Regeln zum Zugang und zu den anfallenden Kosten festgelegt werden. Die Produzenten müssen auch Informationen zur Kostenschätzung, zum Zugang und zur Kapazität bekommen. Auch die Umsetzung von Artikel 13 zum Verwaltungsprozedere wird von der EU-Kommission kritisiert.
Darüber hinaus geht es in dem EU-Verfahren auch um die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und entsprechende Kontrollsysteme. Die Kommission kritisiert nach Angaben einer Sprecherin, dass in Österreich nicht alle gesetzlichen Bestimmungen ein solches System sicherstellen würden. Bei der Anrechnung von Biokraftstoffen muss etwa überprüft werden, dass bei der Herstellung kein Wald abgeholzt wurde. Die Überprüfung im Namen der EU kann durch private Umweltschutzorganisationen erfolgen.
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