Bis zu 25% Abschlag

Regierung will “Luxuspensionen” kürzen

Österreich
19.11.2013 16:20
Die Regierung greift den "Luxuspensionisten" in die Geldbörse, Sonderpensionen sollen künftig mit einheitlichen Abschlägen von bis zu 25 Prozent belegt werden. Im Ministerrat wurde am Dienstag ein Papier vorgestellt, dessen Inhalt für manche Bezieher Verluste von mehreren Tausend Euro pro Monat bringen dürfte. Ein detailliertes Modell wird bis Ende Jänner ausgearbeitet. FPÖ oder Grüne sollen die nötige Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsbestimmung sichern.

Betroffen sein sollen die Bezieher von Sonderpensionen im Bundesbereich - also unter anderem bei Kammern, der Nationalbank, dem ORF und der Sozialversicherung. Ansetzen will die Regierung mit ihrer Reform bei den (von Beamten schon jetzt bezahlten) "Pensionssicherungsbeiträgen". Diese sollen künftig zwischen fünf und 25 Prozent liegen, wobei sich der konkrete Abschlag nach der Höhe der Pension richten soll: Zwischen 4.500 und 6.700 Euro sollen fünf Prozent fällig werden, bis ungefähr 9.000 Euro dann zehn Prozent, darüber 20 Prozent und ab rund 14.000 Euro 25 Prozent. Ein Pensionist mit 30.000 Euro verliert so deutlich über 5.000 Euro pro Monat.

Festgelegt werden soll außerdem eine maximale Obergrenze für zukünftige Pensionszusagen im öffentlichen Bereich. Konkret soll hier ein Deckel in der Höhe eines Nationalratspräsidentengehalts (derzeit 17.444,40 Euro monatlich) eingezogen werden. Auch Länder und Gemeinden wurden aufgefordert, analoge Regelungen zu etablieren.

Faymann: "Eine Frage der Fairness"
Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger verteidigten diese Kürzungspläne nach der Regierungssitzung. "Es ist keine neue Idee, einen Sicherungsbeitrag festzulegen, sondern es ist eine Frage der Fairness", so Faymann. Ähnlich Spindelegger: "Es ist gerechtfertigt, dass diejenigen, die besonders hohe Pensionen haben, einen Beitrag leisten."

Das Sozialministerium machte als mögliche Betroffene 3.000 bis 5.000 Personen aus. Allzu groß wird die Wirkung auf das Budget demnach nicht sein. Man rechnet mit Einnahmen von 50 Millionen über fünf Jahre hinweg.

Um die Neuregelung gegenüber dem VfGH abzusichern, peilt die Regierung eine Verfassungsbestimmung an, für die man allerdings die Unterstützung von Freiheitlichen oder Grünen braucht. Letztere signalisierten - wie übrigens auch das Team Stronach - am Dienstag Verhandlungsbereitschaft. Voraussetzung für eine Zustimmung ist laut Parteivize Werner Kogler aber, dass der "ganze öffentliche und semiöffentliche Bereich" hineingenommen wird. Die FPÖ hatte bereits am Montag ihr Ja von einer vollen Inflationsabgeltung für die anderen Pensionisten abhängig gemacht, von der allerdings nicht auszugehen ist. Seniorensprecher Werner Neubauer bezeichnete den Regierungsvorschlag zudem als nicht weitgehend genug.

Gestaffelte Abschläge für Verfassungsexperten in Ordnung
Die angekündigten Änderungen bei hohen Sonderpensionen per Verfassungsgesetz sind aus Sicht von Verfassungsrechtlern in Ordnung. Wenn die Änderung durch eine verfassungsrechtliche Sonderregelung abgesichert sei, werde man auch mit den Abschlägen von 25 Prozent "aus juristischer Sicht leben können und müssen", so der Experte Bernd Christian Funk. Die Staffelung der Abschläge basierend auf der Pensionshöhe "dürfte juristisch haltbar und tragfähig sein und wohl im Rahmen des Möglichen liegen. Viel problematischer wäre, wenn es nicht gestaffelt wäre".

Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärte ebenfalls, dass sich verfassungsrechtlich "sehr viel machen" lasse und es nur "äußerste Grenzen" gebe: "Der Verfassungsgesetzgeber wird nicht plötzlich bestehende Pensionen beseitigen oder auf ein Existenzminimum drücken können. Grenzen werden zu wahren sein." Eingriffe bei sehr hohen Pensionen scheinen mit einem Verfassungsgesetz aber machbar. Auch die Staffelung ist aus seiner Sicht möglich.

Betroffene könnten sich gegen die Änderung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschweren. Beide Verfassungsexperten sind allerdings der Meinung, dass ein solcher Schritt wenig Aussicht auf Erfolg hat. Eine Chance sieht Mayer hier nur, wenn die Pensionsleistung drastisch reduziert würde. Bei den hohen Sonderpensionen wäre dies eher nicht der Fall. "Man wird wahrscheinlich Übergangsfristen vorsehen müssen. Man kann nicht von einem Tag auf den anderen halbieren", da Betroffene eventuell finanzielle Verpflichtungen eingegangen seien.

Großer Ärger bei der Nationalbank
Verärgert zeigte sich am Dienstag der Betriebsrat der Nationalbank, der massive rechtsstaatliche Bedenken äußerte. Zentralbetriebsrat Robert Kocmich verteidigt zudem das Pensionssystem der Nationalbank. "Es ist klar, dass man eine 30.000-Euro-Pension kaum verstehen kann, wenn man jeden Tag ums Überleben kämpft", aber man könne den Generaldirektor einer Notenbank, unter dessen Ägide acht Milliarden Euro Gewinn abgeliefert worden seien, eben nicht mit einer Billa-Verkäuferin vergleichen.

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