"Felix geht erst in die erste Klasse - ich finde, dass ihm der meiner Meinung nach gefährliche Schulweg noch nicht zumutbar ist. Es ist kein gutes Gefühl für uns, ihn bei Dunkelheit und Nebel loszuschicken", ärgert sich Familienvater Christian Schmidseder (Bild).
Bisher war das Mitfahren im örtlichen Schulbus für den Siebenjährigen auch kein Problem, doch ab 1. Dezember ist ihm dies nicht mehr erlaubt. "Felix bekam vom Busfahrer ein Schreiben, da stand drin, dass die Beförderung eingestellt wird, weil der Weg zu kurz ist."
Vater: "Das ist doch eine Frotzelei"
Beim Land erklärt man: "Es handelt sich hier um 'Gelegenheitsverkehr', nicht um einen Linienbus. Da gilt die Zwei-Kilometer-Regel, und die ist nicht neu." Exekutiert wird sie in St. Marienkirchen aber offenbar erst jetzt. Im Fall von Felix fehlen lediglich 70 Meter, 1.930 Meter soll der Siebenjährige also alleine zur Schule gehen. "Das ist doch eine Frotzelei", so der erboste Vater.
Der Bus fährt laut Eltern auch in Zukunft an seiner Haltestelle vorbei, nur darf dort niemand mehr einsteigen. Seinen Sohn selbst zur Schule zu bringen, wäre für Schmidseder zwar möglich, aber auf Dauer auch keine Lösung: "Das ginge schon, aber nur eine Dreiviertelstunde vor Schulbeginn."
"Von der Gemeinde haben wir Rückendeckung"
Insgesamt müssen nun 33 betroffene Schüler zu Fuß gehen. Zwei Familien der Siedlung haben an die zuständige Landesfinanzdirektion in Linz ein Ersuchen um eine Ausnahmeregelung geschickt, weil sie den Schulweg wegen einer stark befahrenen Straße und kaum Beleuchtung als zu gefährlich für ihre Sprösslinge empfinden. "Von der Gemeinde haben wir auch Rückendeckung", weiß Schmidseder. Das Anliegen wurde vonseiten der Finanzdirektion bisher aber nicht erhört.
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