Neue Regelung

Aus für stromfressende Staubsauger in der EU

Wirtschaft
26.10.2013 09:16
Die EU-Kommission verbietet laut deutschen Medien den Verkauf von Haushaltsgeräten mit hohem Stromverbrauch. Beschlossen sei dies bereits Anfang August worden – doch bemerkt habe es in der Öffentlichkeit bis jetzt kaum jemand, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt. Unter anderem für Staubsauger sind strengere Vorschriften geplant.

Schon ab September 2014 sollen nur noch Staubsauger mit einer Leistung von maximal 1.600 Watt verkauft werden dürfen. Ab September 2017 soll die Grenze sogar auf 900 Watt sinken. Zudem müssen die Geräte laut "FAZ" mit einem Label, auf dem der Verbrauch gestaffelt von einem A auf grünem Grund – für eine niedrige Watt-Zahl, also einen sehr geringen Verbrauch – bis zu einem G auf rotem Grund, was einen hohen Verbrauch signalisieren soll, versehen werden.

"Durch die neuen Verordnungen sollen bis 2020 deutliche Energieeinsparungen erzielt werden", was einen "Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Energie- und Klimaschutzziele" leiste, hieß es dazu von der Deutschen Energie Agentur.

Laut "Bild"-Zeitung soll es auch für andere Haus- und Bürogeräte künftig niedrigere Grenzwerte geben. Betroffen könnten demnach Elektroherde, Dunstabzugshauben, Fernseher, Warmwasserbereiter, Ventilatoren und Computer sein.

"Kunde muss umerzogen werden"
Laut dem deutschen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie müsse der Kunde künftig umerzogen werden, denn "je mehr Watt, desto besser gilt schon lange nicht mehr". Man müsse dann eben "mehr auf das Kleingedruckte auf dem Energiekennzeichen achten", wo dem "FAZ"-Bericht zufolge unter anderem Saugleistung, Teppichreinigungsklasse oder Schalleistungspegel vermerkt sein müssen.

Von der Herstellerseite her habe man sich bereits auf Watt-ärmere Modelle eingestellt, heißt es weiter. Schon heute würden viele Modelle 1.600 Watt unterschreiten. Dass die Neuregelung zurückgenommen werden könnte, darauf können die Staubsaugerbauer dem Bericht nach auch kaum hoffen, denn das Verbot sei bereits im Amtsblatt veröffentlicht worden.

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