Den beiden Angeklagten - sie sitzen derzeit in Haft - wurde vorgeworfen, am 19. März dieses Jahres einen Mithäftling in der Justizanstalt Linz zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Mit Schlägen auf den Kopf und den Oberkörper sowie mit der Drohung, ihn ansonsten mit einem Besenstiel zu vergewaltigen, sollen die zwei Jugendlichen ihr Opfer gefügig gemacht haben. In den Einvernahmen bekannten sie sich nicht schuldig. In der Hauptverhandlung zeigte sich der 18-Jährige dann geständig, belastete den anderen aber nicht. Der 17-Jährige gab nur die Körperverletzung zu.
Das Gericht ging allerdings davon aus, dass der Ältere den Jüngeren deckte und sprach beide schuldig. Sie müssen dem Opfer Teilschmerzensgeld in der Höhe von 2.000 bzw. 2.500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der ältere Angeklagte kündigte Berufung an, der jüngere erbat sich Bedenkzeit.
17-Jähriger verging sich an 67 Jahre alter Frau
Der Jüngere war drei Tage nach dem Vorfall rechtskräftig zu vier Jahren verurteilt und in eine Anstalt eingewiesen worden. Der Bursche hatte im Linzer Naherholungsgebiet Wasserwald eine 67-jährige Frau vergewaltigt. Bei zwei Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren blieb es bei dem Versuch. Damals war er erst 15 Jahre alt (Bericht siehe Infobox).
Nach dem Bekanntwerden der Vergewaltigung eines 14-Jährigen durch einen Mithäftling in der Justizanstalt Josefstadt in Wien war im Sommer eine Diskussion über sexuelle Übergriffe im österreichischen Jugendstrafvollzug entbrannt. Justizministerin Beatrix Karl forderte daraufhin alle Gefängnisse auf, allfällige Übergriffe zu melden. Drei weitere Fälle aus dem Jahr 2013 wurden dadurch publik - einer davon in war jener Linz.
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