Auf Anraten seines Hausarztes ersuchte der 55-Jährige aus St. Georgen/Attergau am 7. August 2013 um Gewährung einer Invaliditätspension: "Da wird's keine Diskussion geben, das müssen s' Ihnen genehmigen", machte der Doktor seinem Patienten Mut.
Logisch: Mit nur einem Arm und zwei funktionierenden Fingern ist an Arbeit nicht mehr zu denken. Dazu kommt, dass W. nach 40 (!) Operationen im LKH Vöcklabruck eine Entzündung bekam, jetzt eine künstliche Bauchdecke hat. Das Leben von Alois W. ist auch so schwer zu meistern.
"Antrag abgelehnt, weil Invalidität nicht vorliegt"
Der Linzer Pensionsversicherungsanstalt, die hier entschied, war das offenbar egal: Nach einer Untersuchung lag 14 Tage später der Bescheid im Briefkasten: "Ihr Antrag vom 7. August 2013 auf Gewährung einer Invaliditätspension wird abgelehnt, weil Invalidität nicht vorliegt." Das Beamtendeutsch ärgert die Familie: "Ich bin zu 84 Prozent Invalide, das ist seit 13 Jahren amtlich", sagt Alois W., der aber bescheiden bleibt: "Wenn die meinen, ich soll arbeiten gehen, dann ist das so. Aber dass sie sagen, dass keine Invalidität vorliegt, macht mich traurig..."
Mithilfe seiner Tochter Marina (29) will der Vater, Ehemann und Opa nun die Öffentlichkeit aufrütteln. "Die Leute müssen wissen, wie schlimm mit ihnen umgegangen wird", sagt die junge Frau: "Was soll er denn bitte mit einem Arm und zwei Fingern ausrichten? Er kann gar nicht mehr arbeiten."
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