Insgesamt hatten an der zehntägigen Reise elf Kinder bzw. Jugendliche und zwei Betreuer teilgenommen. Ein Opfer vertraute sich nach der Reise einer Betreuerin zu Hause an. Die beiden Pädagogen, welche die Reise begleitet hatten, wurden nach Aufkommen der Vorwürfe dienstfrei gestellt. Sie arbeiten nicht mehr für die Kinderdörfer, weil sie sich nach Ansicht des Arbeitgebers nicht richtig verhalten hätten. Ermittlungen gegen die Mitarbeiter wurden aber eingestellt.
Opfer-Anwalt gegen außergerichtliche Regelung
Gegen die drei Tatverdächtigen wurde von den Staatsanwaltschaften Klagenfurt und Salzburg wegen Vergewaltigung ermittelt. Ein Verfahren wurde aber bereits wegen fehlender Zurechnungsfähigkeit eingestellt. Die anderen beiden sollen mit außergerichtlichen Tatausgleichen eingestellt werden. Täter und Opfer wurden von SOS-Kinderdorf in unterschiedlichen Einrichtungen oder zumindest in getrennten Gruppen untergebracht. Alle Beteiligten werden psychologisch betreut.
Opfer-Anwalt Bernd Auer - er vertritt den Zwölfjährigen - fordert weitere Ermittlungen gegen die Mitarbeiter. Auch den außergerichtlichen Tatausgleich für die Jugendlichen lehnt er ab.
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