"Für mich war da keine Gefahr erkennbar", hatte der Angeklagte in der Verhandlung beteuert. Seiner Tochter sei das Wasser beim Planschen maximal bis zu den Knien gegangen. Das Kind dürfte laut seinem Vater ausgerutscht sein, er hörte es noch rufen: "Papa, Papa! Hilf mir!" und versuchte vergeblich, ihm zu helfen.
Ein Großaufgebot von Einsatzkräften suchte daraufhin nach der Vierjährigen, Taucher entdeckten das Kind schließlich im Fluss treibend. Alle Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg.
Der 40-Jährige bekannte sich des Vergehens der fahrlässigen Tötung schuldig, aber nicht - wie ursprünglich angeklagt - unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Er hatte einen Lokalaugenschein verlangt, an dem auch Polizisten und Feuerwehrleute teilnahmen, die am Unglückstag im Einsatz waren. Dabei wurde festgestellt, dass an der Wasseroberfläche zwar eine Strömung erkennbar gewesen sei, aber nicht deren Intensität unter dem Felsen.
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