Im Drogenrausch

Mann warf Kind (4) Stein an den Kopf – verurteilt

Österreich
02.10.2013 12:23
Ein 28-jähriger Oberösterreicher, der im April einem vierjährigen Mädchen einen zweieinhalb Kilo schweren Stein gegen den Kopf geworfen hat, ist am Mittwoch im Landesgericht Linz zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem wird er in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der damals noch 27-Jährige hatte in den Tagen vor dem Vorfall etliche Drogen konsumiert. Im Rausch fuhr er nach Puchenau im Bezirk Urfahr-Umgebung, kletterte über den Zaun eines Kindergartens und marschierte auf die Sandkiste zu, wo gerade ein vierjähriges Mädchen spielte. Er nahm einen Ziegel aus porösem Beton und warf den etwa zweieinhalb Kilo schweren Brocken in Richtung des Kopfes der Kleinen. Der Stein streifte das Kind, es kam mit einer Kopfprellung davon.

Angeklagter: "Es tut mir extrem leid"
Der Angeklagte bekannte sich im Prozess schuldig. "Es tut mir extrem leid", sagte er vor Gericht. Er schilderte, dass er vor der Tat einen ganzen Cocktail aus Drogen - u.a. Speed, Crystal Meth und Cannabis - genommen hatte. "Das war eindeutig zu viel." Er habe ein fast zweitägiges Blackout gehabt und nur sehr bruchstückhafte Erinnerungen an den Vorfall. Sein Anwalt berichtete, dass sein Mandant damals bereits einen Therapieplatz in der Tasche gehabt hätte, für den Beginn wäre ein Termin zwei Wochen nach der Tat vorgesehen gewesen.

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner erklärte in ihrem Gutachten, dass der Angeklagte nicht geisteskrank und auch nicht von sich aus gewalttätig sei. Er sei aber zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen. Ohne Therapie bestehe die Gefahr, dass er wieder Straftaten "bis hin zu Tötungsdelikten" begeht.

Das Gericht verurteilte den 28-Jährigen bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren zu zehn Monaten unbedingt und ordnete eine Therapie an. Zudem muss er 300 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Beide Seiten nahmen das Urteil an, es ist daher rechtskräftig.

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