Nichts als Worte

Leere Versprechungen des Chefs – was tun?

Wirtschaft
08.10.2013 15:59
Sagen kann man viel, zusagen leider auch – diese Erfahrung machen Mitarbeiter immer wieder, wenn sie sich auf Versprechungen ihres Vorgesetzen verlassen. Ob zukünftige Gehaltserhöhungen, Zuckerl wie ein Diensthandy oder ein fix zugesagter Urlaub: Kaum ist es so weit, kann sich der Chef nicht mehr daran erinnern. Was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.

Mündliche Zusagen sind grundsätzlich ebenso verbindlich wie schriftliche - allerdings müssen sie sich beweisen lassen. Und das ist oft der Punkt, an dem es schwierig wird. Gibt es zufällig Zeugen, die eine mündliche Vereinbarung bestätigen können, oder lässt sich durch schriftliche Dokumente bestätigen, was ausgemacht war, stehen die Chancen nicht schlecht, einen Rechtsanspruch auch durchzusetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass man bereit ist, ein schlechtes Verhältnis zum Arbeitgeber zu riskieren und das Risiko eingeht, sich einen neuen Job suchen zu müssen.

Direkt fragen
Sie können Ihren Chef zunächst direkt auf die nicht gehaltene Zusage aufmerksam machen und ihn auf die seinerseits getroffene Vereinbarung hinweisen. Fragen Sie konkret, warum diese nicht eingehalten wird. Je nach Antwort können Sie sich überlegen, wie Sie weiter vorgehen. Sind allgemein bekannte wirtschaftliche Gründe die Ursache der Nichteinhaltung, sollten Sie Verständnis zeigen. Haben Sie das Gefühl, dass willkürlich gehandelt wurde und das wiederholt vorkommt, sollten Sie längerfristig nach einer Alternative Ausschau halten.

Auf Signale achten
Beobachten Sie schon in der Situation, in welcher das Versprechen gegeben wird, das Verhalten Ihres Chefs: Ist er gerade abgelenkt oder versucht, das Gespräch schnell zu einem Ende zu bringen, weil eine andere Herausforderung wartet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er sich nicht mehr an das Gesagte erinnern wird. Versuchen Sie, für Sie wichtige Verhandlungen mit dem Vorgesetzten in Situationen zu führen, in denen er sich nur auf Sie konzentrieren kann – daher immer einen Termin vereinbaren, wenn es um etwas für Sie Wichtiges geht!

Versprechungen verschriftlichen
Wissen Sie, dass Ihr Chef zu Vergesslichkeit neigt, ist es empfehlenswert, alle Zusagen schriftlich festzuhalten. Informieren Sie Ihren Chef nach dem Gespräch, dass Sie die getroffenen Vereinbarungen per E-Mail zusammenfassen und an ihn schicken werden – dies können Sie am besten als Suggestivfrage formulieren: "Ich nehme an, es ist für Sie in Ordnung, wenn ich unsere Vereinbarung kurz zusammenfasse und Ihnen maile, damit wir beide sichergehen können, einander richtig verstanden zu haben?" Kaum ein Chef wird bei einer höflich vorgebrachten Anfrage nein sagen. So haben Sie dokumentiert, was wirklich gesagt wurde, und im Fall des Falles zumindest einen Beweis für die Abmachungen. In dieser Mail weisen Sie darauf hin, dass Ihr Chef bei Korrekturbedarf der von Ihnen zusammengefassten Informationen mit der richtigen Zusammenfassung antworten soll.

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