"Lex Perkovic"
Einigung: Kroatien setzt EU-Haftbefehl bis 2014 um
Hintergrund des Streits ist ein kurz vor Kroatiens EU-Beitritt am 1. Juli verabschiedetes und unter dem Namen "Lex Perkovic" bekanntes Sondergesetz, das Auslieferungen von Personen für Taten, die vor 2002 begangen wurden, nicht ermöglicht. Betroffen davon ist auch der ehemalige jugoslawische Geheimdienstler Josip Perkovic. Die deutschen Behörden machen ihn für den Mord an dem Dissidenten Stjepan Djurekovic 1983 im bayerischen Wolfratshausen verantwortlich und haben die Auslieferung beantragt. Die EU-Kommission drohte deshalb zuletzt, Fördermittel an Kroatien einzufrieren.
Zagreb will nun laut Miljenic auch durch eine Verfassungsänderung sicherstellen, dass geltende Einschränkungen für die Verfolgung schwerer Morde beseitigt würden. Kroatien sehe sich mit vielen politischen Morden, auch aus der kommunistischen Vergangenheit, konfrontiert. Für solche Taten dürfe es keinen Schutz geben. Miljenic betonte jedoch, dass die Verfassungsänderung nichts mit der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls zu tun habe. "Es gibt da keine Verbindung, und ich sehe auch nicht, wie das zusammenhängen soll."
Reding sagte, sie habe die Zusage von Kroatien erhalten, dass die Änderungen rasch und bedingungslos erfolgen werden. Das von der EU-Kommission eingeleitete Konsultationsverfahren zu möglichen Sanktionen laufe bis zur Umsetzung weiter, die EU-Staaten könnten bis 15. Oktober ihre Stellungnahme abgeben. Sobald Kroatien sein Gesetz in Einklang mit dem EU-Recht gebracht habe, werde die Kommission über die weiteren Schritte entscheiden.
Kroatischer Premier verteidigt "Lex Perkovic"
Kroatiens Ministerpräsident Zoran Milanovic hatte noch am Dienstag in einer Rede zur Lage der Nation die "Lex Perkovic" verteidigt. Die Änderung des Gesetzes zum Europäischen Haftbefehl sei nicht erfolgt, um Verbrecher zu schützen, sagte Milanovic. "Unser einziges Motiv war, die Kriegsveteranen vor möglichen strafrechtlichen Maßnahmen in anderen EU-Staaten zu schützen", sagte er.
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