Laut Medien

Berlusconi will nun doch Sozialdienst leisten

Ausland
24.09.2013 11:29
Der wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilte italienische Ex-Premier Silvio Berlusconi will seine einjährige Haftstrafe nicht unter Hausarrest absitzen, sondern nun offenbar doch Sozialdienst leisten. Berlusconi sei von seinen Rechtsanwälten zu diesem Schritt bewogen worden, berichtete die für gewöhnlich gut informierte römische Tageszeitung "Il Messaggero" am Dienstag.

Ein Sozialdienst hätte den Vorteil, dass dabei die Auflagen für die Bewegungsfreiheit weniger strikt sind, auch ist der Kreis der Gesprächspartner nicht so eingeschränkt wie beim Hausarrest. Sozialdienste würden ihm außerdem eine zweimonatige Verkürzung der Strafe ermöglichen.

Unter Hausarrest könnte Berlusconi nur seine engsten Angehörigen, die mit ihm wohnen, und seine Rechtsanwälte treffen. Um die Spitzenrepräsentanten seiner Partei treffen zu können, müsste er stets bei Gericht um Erlaubnis dafür bitten.

Berlusconi: "Kein Sozialdienst wie für gewöhnliche Kriminelle"
Bis Mitte Oktober haben die Rechtsanwälte des Mitte-rechts-Chefs Zeit, bei Gericht anstelle des Hausarrests gemeinnützige Arbeit zu beantragen. Berlusconi hatte zwar erklärt, er werde nicht "wie ein normaler Krimineller" Sozialdienst leisten, allerdings scheint er jetzt seine Meinung geändert zu haben. Dass der Ex-Premier tatsächlich Dienst leistet, beispielsweise in einer Küche der Caritas, ist allerdings schwer vorstellbar. Letztlich könnte er die Zeit also doch noch im Hausarrest - in seinem Luxusanwesen in Arcore bei Mailand - verbringen, berichteten andere italienische Medien.

Spannende Wochen: Senat entscheidet über Amtsverbot
Berlusconi fiebert weiteren Terminen entgegen: Am 4. Oktober wird er sich vor der für Immunitätsfragen zuständigen Kommission des Senats verteidigen und gegen seinen Ausschluss aus dem Parlament plädieren. Bis Ende Oktober muss der Senat abstimmen, ob der Medienzar seinen Parlamentssitz verliert. Am 19. Oktober ist in Mailand der Termin angesetzt, an dem ein Gericht noch einmal über die Dauer des Amtsverbots entscheidet. Zwischen zwölf Monaten und drei Jahren sind zu erwarten.

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