Urteil gefallen

Fall Kührer: Lebenslange Haft für Michael K.

Österreich
24.09.2013 20:19
Im Fall Julia Kührer ist am Dienstagabend im Landesgericht Korneuburg das Urteil gefallen. Der 51-jährige Michael K. wurde des Mordes an der damals 16-Jährigen schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Geschworenen entschieden mit 7:1 Stimmen, im Fall der Suchtgiftweitergabe mit 8:0. Das Urteil, das der Angeklagte regungslos entgegennahm, ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Farid Rifaat meldete umgehend Nichtigkeit und Berufung an.

Als mildernd wertete das Schwurgericht die Unbescholtenheit des Mannes, erschwerend waren das Zusammentreffen eines Verbrechens mit einem Vergehen sowie das besonders pietätlose Nachtatverhalten.

Im Anschluss zeigte sich der Verteidiger des Angeklagten enttäuscht über den Prozessausgang bzw. auch über die für einen derart komplexen Fall doch relativ kurze Beratungsdauer von vier Stunden. Er hätte erwartet, dass die Mordfrage doch eine längere Diskussion erfordert hätte, meinte Rifaat. Dass die Laienrichter in der Frage der Suchtgiftweitergabe von Crystal Meth einstimmig entschieden, überrasche ihn, hier hätte er einen "glatten Freispruch" erwartet. Er glaube, dass die Geschworenen "überfordert" gewesen seien und eventuell auch das Bauchgefühl eine Rolle gespielt habe - der Angeklagte habe eben nicht sehr sympathisch gewirkt, so Rifaat.

Eindrucksvolle Schlussplädoyers
Mit den eindrucksvollen Schlussplädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung war der Prozess am Dienstag in Korneuburg zu Ende gegangen. Staatsanwalt Christian Pawle begann sein Plädoyer mit Zitaten aus Zeugenaussagen. Zahlreiche Mädchen hatten berichtet, sie seien in der Videothek des Angeklagten auf dem Hauptplatz von Pulkau sexuell belästigt worden. Und für Julia Kührer habe der Angeklagte auffälliges Interesse gezeigt.

Am 27. Juni 2006 war Kührer beim Verlassen ihrer Schule in Horn zuletzt gesehen worden. Der Staatsanwalt: "Das Mädchen fuhr mit dem Bus nach Pulkau und ging in die Videothek von Michael K. Möglicherweise, um sich Drogen zu besorgen. Dabei muss es passiert sein: Er belästigte sie, sie wehrte sich, da schlug er zu. Schließlich betrieb er Kampfsport und nannte sich 'Mister Pitbul'."

Julia wurde nach Meinung des Anklägers zuletzt wohl erwürgt: "Dann brachte Michael K. die Tote auf sein Grundstück in Dietmannsdorf, zündete die Leiche an und vergrub die sterblichen Überreste in einem Erdkeller."

Die Annahme, ein Unbekannter habe die Tote auf das stets versperrte und von zwei Hunden bewachte Grundstück gebracht und habe sie dort verbrannt, was zwei Stunden gedauert haben muss, "ist lebensfremd und abwegig", schloss Pawle. Und er verwies zuletzt auf das für ihn wesentlichste Indiz: die DNA-Spur des Angeklagten auf der Decke, in der die Tote eingewickelt war. Das sei wohl kaum anders erklärbar als durch den Umstand, dass Michael K. der Mörder ist.

Verteidiger: "Pulkau ist nicht Chicago"
Verteidiger Rifaat hingegen versuchte die Widersprüche in dem Fall aufzudecken. In Wirklichkeit sei vieles unklar, sogar der tatsächliche Todeszeitpunkt sei nicht bekannt. Rifaat befasste sich auch mit Zeugenaussagen, die sich im Laufe der Jahre deutlich geändert haben. Er ging ausführlich auf jene Aussage der Belastungszeugin ein, die als einzige dabei gewesen sein wollte, als K. Julia Drogen verkauft hatte.

Seltsam sei, dass die nach eigenen Angaben "Vertraute" Julias in deren engstem Freundeskreis nicht bekannt war. "Pulkau ist nicht Chicago. Ein jeder kennt jeden", meinte Rifaat. Der Anwalt widersprach auch der Behauptung des Staatsanwaltes, nur Michael K. käme als Täter in Betracht: "Mein Mandant war oft nicht zu Hause, er hielt sich an allen möglichen Orten auf, nur nicht in seinem Haus in Dietmannsdorf. Er war nicht der Hüter des Hauses."

Michael K.: "Hatte keinen Grund, Julia was anzutun"
Michael K. schloss sich den Worten seines Verteidigers an. Und er betonte: "Ich habe keinen Grund gehabt, Julia was anzutun." Wenn er gewusst hätte, dass er eine Leiche im Keller hatte, hätte er sich anders verhalten.

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