Bedingte Haft

Helmut Werner wegen Körperverletzung verurteilt

Adabei
23.09.2013 19:25
Helmut Werner, Manager des Schauspielers Helmut Berger, ist am Montag im Straflandesgericht Salzburg wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Werner hatte im Februar 2013 im Zuge einer Rangelei im Salzburger Lokal "Chez Roland" einem damals noch nicht 18-Jährigen das Nasenbein gebrochen. Neben dem Manager waren auch das Opfer selbst sowie dessen 20-jähriger Freund angeklagt, die beiden wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Berger (Bild 2) und sein Manager Werner waren in der Nacht auf den 2. Februar mit den beiden Jugendlichen in Streit geraten. Werner, der künftige Schwiegersohn von Baumeister Richard Lugner, sagte beim Prozessauftakt im August aus, eine Gruppe Jugendlicher habe Berger und ihn die ganze Zeit gefilmt.

Als sie ihm dann auch noch aufs Klo gefolgt seien, um den Schauspieler beim Urinieren zu filmen, sei er eingeschritten. Es sei zu einem Handgemenge gekommen, bei dem ihm der damals noch 17- jährige Halleiner zweimal ins Gesicht geschlagen habe. Daraufhin habe er dem Burschen einen Schlag ins Gesicht versetzt.

Richterin glaubt Notwehr-Version nicht
"Ich schenke Ihrer Argumentation der Notwehr keinen Glauben", sagte Richterin Bettina Maxones-Kurkowski zu Werner bei der Urteilsverkündung. Aus seiner Krankengeschichte habe sich kein Hinweis darauf ergeben, dass er zuvor selbst von dem Burschen einen Schlag ins Gesicht bekommen habe, so die Richterin. Sie habe den Eindruck gewonnen, dass Werner an jenem "unglücklich verlaufenen Abend" dem Schauspieler imponieren wollte, so die Richterin. Sie glaube, dass Werner kein aggressiver Mensch sei, so die Richterin, aber es komme vor, dass auch friedliche Menschen Grenzen überschreiten.

Berger: "Ich weiß alles, ich leide nicht an Gedächtnisschwund"
Berger, der das Medieninteresse beim Prozess sichtlich genoss, konnte mit seiner Zeugenaussage nur wenig zur Aufklärung des Falls beitragen. Als die Richterin wissen wollte, ob er sich noch an alles erinnern könne, meinte Berger zwar: "Selbstverständlich, ich weiß alles, ich leide ja nicht an Gedächtnisschwund." Aber so genau konnte sich der angeblich ehemals schönste Mann der Welt dann doch nicht erinnern. Denn dass er auf der Toilette gefilmt worden sein soll, wusste er ebenso wenig wie von einer Auseinandersetzung im Lokal.

Nur beim Rausgehen auf der Straße sei er niedergerempelt worden. "Ich bin auf den Boden gefallen und habe meine Rolex verloren - aber die war eh aus Shanghai." Geblutet habe er nicht, "sonst hätte ich mein blaues Blut gesehen. Aber ich hatte nur blaue Flecken und eine Beule am Kopf." Vier bis fünf Jugendliche hätten auf ihn eingeschlagen. Nach 35 Minuten meinte die Richterin schließlich: "Ich glaube, Sie wissen nicht wirklich, was passiert ist, Sie dürfen wieder gehen."

2.500 Euro Teilschmerzensgeld für verletzten Lehrling
Aufgrund seiner schon länger zurückliegenden Vorstrafen sah die Richterin von einer Geldstrafe für Werner ab und verhängte sechs Monate bedingt. Sie wäre aber durchaus für eine außergerichtliche Regelung offen gewesen. Diese sei aber abgelehnt worden. Werner muss nun laut Urteil dem damals schwer verletzten Lehrling ein Teilschmerzensgeld von 2.500 Euro zahlen.

Den Freispruch für die beiden anderen Angeklagten begründete die Richterin so: Sie gehe nicht davon aus, dass die beiden Halleiner zugeschlagen haben. Wesentlich dafür seien die Aussagen von zwei Zeugen. Falls in dem Tumult Berger oder Werner zu Boden gestoßen worden seien, dann könnte das durchaus jemand anderer verursacht haben, so die Richterin.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Tomas Schützenhofer gab keine Erklärung ab, Rechtsanwalt Werner Tomanek, Verteidiger von Werner, erbat Bedenkzeit.

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(Bild: kmm)



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